DSGVO 2018: Wie sich Steuerberater optimal vorbereiten

Im Rahmen des Berufsgeheimnisses sind gerade Rechtsanwälte und Steuerberater gefordert, auf die strikte Einhaltung von persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Regelungen zu achten.

Ein Tag, den Sie sich deshalb im Kanzleikalender rot markieren sollten: der 25.5.2018. Bis zu diesem Datum muss die Europäische Datenschutzgrundverordnung 2016/679 (kurz: DSGVO 2018) in nationales Recht umgesetzt sein. Das auf europäischer Ebene harmonisierte Datenschutzrecht bringt auch für steuer- und rechtsberatende Kanzleien eine ganze Reihe von Änderungen mit sich.

Torschlusspanik sollte jedoch nicht aufgekommen: Wer sich rechtzeitig mit dem Thema "DSGVO 2018 in der Kanzlei" auseinandersetzt und die nötigen Schritte einleitet, hat gute Chancen, die notwenigen Grundlagen bis zum genannten Stichtag umzusetzen. Dabei unterstützen wir Steuerberater und Anwälte auf dieser Themenseite mit hilfreichen Artikeln, kostenlosen Downloads sowie unserem Komplettangebot „Fit für die DSGVO“ von den Datenschutzexperten Christian Sitter und Christian Solmecke.

 

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DSGVO in der Kanzlei umsetzen – aber wie?

Der rasante technologische Fortschritt in der Digitalisierung führte in den letzten Jahren zu einem deutlichen Anstieg des Missbrauchspotenzials persönlicher Daten.  Durch neueste Entwicklungen in der automatisierten Datenverarbeitung können Daten nun nahezu grenzenlos gespeichert, miteinander verknüpft und auch ausgewertet werden. Für den Einzelnen bedeutet das: Seine Persönlichkeits- und Freiheitsrechte sind beeinträchtigt.

Der Hauptzweck der neuen Datenschutzgrundverordnung besteht daher im Schutz der Grundfreiheiten und -rechte natürlicher Personen und findet sich direkt in Art. 1 Abs. 2 DSGVO wider in der informationellen Selbstbestimmung und dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten.

Vor diesem Hintergrund reichen die datenschutzrechtlichen Themen, die sich Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzleien durch die EU-DSGVO 2018 stellen, vom datenschutzkonformen Internetauftritt, über die Beschreibung und Bewertung aller für den Datenschutz wichtiger Prozesse, bis hin zur Kontrolle und Sensibilisierung der Kanzleimitarbeiter und externer Dritter.

 

Die DSGVO kommt – diese Neuerungen stehen an

Alles rund um persönliche Daten: Gerade in Kanzleien werden eine Vielzahl personenbezogener Mandantendaten gespeichert, teilweise verknüpft und wieder für eine spätere Auswertung bereitgestellt. Den neuen Regelungen des Datenschutzrechts kommt hier deshalb eine besondere Bedeutung zum, die bereits auf einer organisatorischen Ebene berücksichtig werden sollte. Erfahren Sie hier mehr!

Das Verzeichnis über Datenverarbeitungstätigkeiten: Unternehmen sind in Zukunft dazu verpflichtet, ein sogenanntes Verzeichnis über Datenverarbeitungstätigkeiten zu führen – so auch Steuerberaterkanzleien. Aus dem Verzeichnis muss hervorgehen, in welchem Zusammenhang mit personenbezogenen Daten gearbeitet wird. Wie ein solches Verzeichnis zu erstellen ist, und welche Inhalte es konkret enthalten muss, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag!

Auftragsdatenverarbeitung in der Steuerkanzlei: Werden personenbezogene Daten durch eine natürliche oder eine juristische Person, durch eine Behörde oder durch eine andere Stelle im Auftrag eines Dritten verarbeitet, so liegt Auftragsdatenverarbeitung vor.

Auch eine Steuerkanzlei kann sich dazu entscheiden, Daten durch einen Dritten verarbeiten zu lassen. Welche rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen dabei zu beachten sind, erfahren Sie in diesem Beitrag!

Maßnahmen zur Datensicherheit in der Kanzlei: Als zentrales Prinzip des Datenschutzes enthält die DSGVO die Gewährleistung von Datensicherheit. Wie Sie die nötigen Eckpfeiler der Datensicherheit auf verschiedene Weise in Ihrer Kanzlei umsetzen können, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag. Klicken Sie hier!

Der Datenschutzbeauftragte in der Kanzlei: Wann ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen? Und welche Aufgaben und Pflichten hat er? Dieser Beitrag unterstützt Sie mit allen wichtigen Informationen!

Sanktionen und Haftung: Verstöße gegen den Datenschutz können ernsthafte rechtliche Folgen nach sich ziehen. Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Haftungsfallen Sie vermeiden sollten!

Checkliste: EU-DSGVO 2018 in der Steuerkanzlei umsetzen: Nutzen Sie unsere Checkliste – beantworten Sie dazu die Fragen mit „Ja“ oder „Nein“ – und prüfen Sie, bei welchen Prozessen in Ihrer Kanzlei noch Handlungsbedarf besteht!

 

Kostenlose Downloads zur EU-DSGVO 2018

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Öffentliche Dokumente und Stellungnahmen zur EU-DSGVO 2018

In dieser Übersicht stellen wir Ihnen relevante Gesetzestexte und weitere öffentliche Dokumente zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung 2018 in der Schnellübersicht bereit:

EU-Verordnung 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - EU-DSGVO) im Volltext

Entwurf der Neufassung des BDSG im DSAnpUG-EU (Datenschutz-Anpassungsgesetz, Stand: 24.02.2017)

(Inoffizielle) Synopse zur EU-DSGVO 2018 des Bayerischen Landesamts für DatenschutzAufsicht

Stellungnahme der BStBK zur EU-DSGVO 2018 und zum DSAnpUG-EU (Dezember 2016)

 

Artikelverzeichnis zu häufig gesuchten Stichworten

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Von RA Christian Sitter und RA Christian Solmecke

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