Unternehmensnachfolge: Begriff des Sonderbetriebsvermögens
Das Vorliegen von Sonderbetriebsvermögen ist immer dann von besonderer Bedeutung, wenn Dispositionen über einen Mitunternehmeranteil getroffen werden sollen. Obwohl der Begriff des Sonderbetriebsvermögens gesetzlich nicht definiert ist, wird nach der Rechtsprechung des BFH zwischen dem sogenannten Sonderbetriebsvermögen I und dem Sonderbetriebsvermögen II differenziert. Was es mit diesen unterschiedlichen Begriffen des Sonderbetriebsvermögens auf sich hat und wie sie sich auf die Unternehmensnachfolge auswirken, lesen Sie in unserem Beitrag. Mit einem Klick geht es weiter!