Der Begriff der teilentgeltlichen Übertragung bei der vorweggenommenen Erbfolge hinsichtlich GmbH-Anteilen
Bei einer teilentgeltlichen Veräußerung erfolgt im Rahmen des § 17 EStG nach der sogenannten Trennungstheorie eine Aufteilung nach dem Verhältnis des Verkehrswerts der übertragenen Anteile zur Gegenleistung in eine voll entgeltliche und in eine voll unentgeltliche Übertragung. Werden Anteile im Rahmen einer Erbauseinandersetzung (Realteilung ohne Abfindung) erworben, liegt grundsätzlich ein unentgeltlicher Erwerb vor. Etwas anderes gilt dagegen dann, wenn eine Realteilung mit Abfindung vorliegt. Sie wollen Näheres zu dem Instrument der teilentgeltlichen Übertragung und seiner Bewandtnis für die Steuerpraxis lesen? Auf Einzelheiten gehen wir in diesem Beitrag ein und geben Beispiele zur Veranschaulichung. Klicken Sie hier!