Vorab-Übertragung des Sonderbetriebsvermögens im Rahmen der Unternehmensnachfolge: Das sollten Sie wissen!
Eine Vorab-Übertragung von Wirtschaftsgütern des (Sonder-)Betriebsvermögens tritt in der Praxis sowohl bei der entgeltlichen Übertragung als auch bei der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen sowie vor der Einbringung in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft auf. Die Finanzverwaltung verweigert die Anwendung steuerlicher Vergünstigungen regelmäßig mit dem Hinweis auf die Gesamtplanrechtsprechung. Wie sich die Vorab-Übertragung des Sonderbetriebsvermögens im Rahmen der Unternehmensnachfolge vollzieht und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie auf der nachfolgenden Seite. Zudem geben wir Praxishinweise sowie Beispiele zur Veranschaulichung der Materie. Klicken Sie weiter, um mehr zu lesen!