Unentgeltliche Übertragungen vorweggenommener Erbfolge bei GmbH-Anteilen: Das Wichtigste für Ihre Beratungspraxis!

Die unentgeltliche Übertragung einer wesentlichen Beteiligung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ist keine Veräußerung, wenn sich der bisherige Gesellschafter ein lebenslanges Nießbrauchsrecht an den übertragenen Gesellschaftsanteilen vorbehält. Wie sich unentgeltliche Übertragungen bei der vorweggenommenen Erbfolge bei GmbH-Anteilen in der Steuerrechtspraxis vollziehen und worauf Sie als Steuerberater in diesem Zusammenhang besonders achten sollten, um das erwünschte Ergebnis für Ihren Mandanten zu erzielen, erläutern wir auf dieser Seite mithilfe unserer Beiträge und gewähren Ihnen Zugang zu einer Reihe von Gerichtsentscheidungen zum Thema! Klicken Sie weiter, um mehr zu lesen!

 

Unentgeltliche Übertragungen: Das sollten Sie wissen!

Werden im Privatvermögen gehaltene Anteile an einer GmbH im Sinne des § 17 EStG (Beteiligung von mindestens 1 %) unentgeltlich im Wege der Schenkung übertragen, so liegt keine Veräußerung im Sinne des § 17 EStG vor. Vielmehr übernimmt der Erwerber nach § 17 Abs. 2 Satz 5 EStG die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers. Daraus folgt, dass ein unentgeltlicher Erwerb von GmbH-Anteilen grundsätzlich keine ertragsteuerlichen Konsequenzen auslöst. Näheres zu unentgeltlichen Übertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, Besonderheiten und der sogenannten erweiterten Steuerpflicht lesen Sie auf der folgenden Seite!

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Übersicht: Unentgeltliche Übertragung und Anwendung von § 8c KStG

Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen kann – vorbehaltlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 8c KStG und vorbehaltlich der Anwendung der Stille-Reserven-Klausel nach § 8c Abs. 1 Satz 6-9 KStG – bei einer GmbH mit steuerlichen Verlustvorträgen grundsätzlich die Rechtsfolgen des § 8c KStG auslösen und zum vollständigen oder teilweisen Untergang der steuerlichen Verlustvorträge führen, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % beziehungsweise mehr als 25 % an einen Erwerber übertragen werden. Sie wollen mehr erfahren? Gleich auf der nächsten Seite haben wir die relevantesten Informationen zur unentgeltlichen Übertragung und Anwendung von § 8c KStG für Sie zusammengefasst. Klicken Sie hier!

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Rechtsprechung zu Unentgeltliche Übertragungen vorweggenommener Erbfolge bei GmbH-Anteilen: Übertragung wesentlicher Beteiligung im Rahmen vorweggenommener Erbfolge mit nachfolgendem Nießbrauchsverzicht gegen Einmalzahlung (FG Niedersachsen - Urteil vom 04.12.2003 10 K 294/00)

Das FG Niedersachsen hatte zu entscheiden, ob für den Fall, dass ein Steuerpflichtiger unentgeltlich im Wege vorweggenommener Erbfolge GmbH-Anteile an seine Kinder unter Vorbehalt des Nießbrauchs an den übertragenen Anteilen überträgt, die nachfolgende Ablösung des Nießbrauchs gegen eine Einmalzahlung dazu führt, dass – im Zeitpunkt der Ablösung oder mit steuerlicher Rückwirkung – der Veräußerungstatbestand des § 17 EStG erfüllt ist. Zum Urteil des FG Niedersachsen geht es hier!

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Rechtsprechung zu Unentgeltliche Übertragungen vorweggenommener Erbfolge bei GmbH-Anteilen: Berechnung des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG bei Betriebsübergang durch vorweggenommene Erbfolge (FG Niedersachsen - Urteil vom 24.05.2006 2 K 14/05)

Das FG Niedersachsen hatte unter anderem dazu Stellung zu nehmen, ob die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs im Wege vorweggenommener Erbfolge auch zur Folge hat, dass der Übernehmer des Betriebs eine vom Betriebsübergeber gebildete Rücklage nach § 6b, § 6c EStG übernimmt und fortführt. Zu welchem Ergebnis das FG Niedersachsen dabei kam, erfahren Sie mit einem Klick auf diese Seite!

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Rechtsprechung zu Unentgeltliche Übertragungen vorweggenommener Erbfolge bei GmbH-Anteilen: Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge (FG Düsseldorf - Urteil vom 06.08.2010 1 K 2690/09 E)

Das FG Düsseldorf hatte darüber zu befinden, inwieweit bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die der Veräußerer im Wege der vorweggenommenen Erbfolge durch Schenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs von einem Angehörigen erworben hat, der Ablösebetrag für den Verzicht des Rechtsvorgängers auf das Nießbrauchsrecht als nachträgliche Anschaffungskosten zu berücksichtigen ist. Die Entscheidung des FG Düsseldorf haben wir auf der nächsten Seite bereitgestellt.

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Rechtsprechung zu Unentgeltliche Übertragungen vorweggenommener Erbfolge bei GmbH-Anteilen: Verpächterwahlrecht bei vorweggenommener Erbfolge (BFH - Urteil vom 19.08.1998 X R 176/96)

Der BFH hatte sich dazu zu verhalten, ob das in den Fällen einer Betriebsverpachtung bestehende Verpächterwahlrecht unter anderem voraussetzt, dass dem bisherigen Betriebsinhaber (= Verpächter) oder seinem Rechtsnachfolger – einem Gesamtrechtsnachfolger oder einem unentgeltlichen Einzelrechtsnachfolger – objektiv die Möglichkeit verbleibt, den vorübergehend eingestellten Betrieb wieder aufzunehmen. Wie der BFH entschied, lesen Sie auf der Folgeseite!

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Rechtsprechung zu Unentgeltliche Übertragungen vorweggenommener Erbfolge bei GmbH-Anteilen: Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit Übertragungen im Wege vorweggenommener Erbfolge als vorbehaltene Erträge (BFH - Beschluss vom 16.03.2012 IX B 180/11)

Der BFH hatte darüber Beschluss zu fassen, inwiefern es sich bei privaten Versorgungsleistungen (Pflegeleistungen gegenüber dem potentiellen Erblasser) im Zusammenhang mit Übertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge um vorbehaltene Erträge und damit nicht um Anschaffungskosten des erhaltenen Objekts handelt. Wie der BFH sich positionierte, erfahren Sie auf dieser Seite aus dem Bereich „Rechtsprechung zu Unentgeltliche Übertragungen vorweggenommener Erbfolge bei GmbH-Anteilen“!

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Rechtsprechung zu Unentgeltliche Übertragungen vorweggenommener Erbfolge bei GmbH-Anteilen: Freibetrag bei Nacherbfolge und Erwerb vom Vorerben (BFH - Urteil vom 02.12.1998 II R 43/97)

Fraglich und vom BFH zu beurteilen war hier, ob für den Fall, dass bei Eintritt der Nacherbfolge nicht nur der Nacherbfolge unterliegendes, sondern auch eigenes Vermögen des Vorerben auf den Nacherben übergeht und – auf Antrag – beide Vermögensanfälle hinsichtlich der Steuerklasse getrennt behandelt werden, bei beiden Vermögensanfällen die jeweils für sie maßgeblichen persönlichen Freibeträge zu berücksichtigen sind oder nicht. Klicken Sie weiter, um mehr zu lesen!

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Rechtsprechung zu Unentgeltliche Übertragungen vorweggenommener Erbfolge bei GmbH-Anteilen: Ermittlung des erzielbaren Nettoertrags bei Übertragung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Wege der vorweggenommenen Erbfolge (BFH - Urteil vom 21.07.2004 X R 44/01)

Der BFH hatte darüber zu befinden, ob für die Ermittlung des erzielbaren Nettoertrags auf die mögliche Gewinnausschüttung, also auf das Jahresergebnis der Gesellschaft, abzustellen ist, dass auf die übertragenen Anteile entfällt, wenn eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (GmbH) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen wird. Mit einem Klick geht es zum BFH-Urteil!

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Rechtsprechung zu Unentgeltliche Übertragungen vorweggenommener Erbfolge bei GmbH-Anteilen: Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuch durch Vorlage eines Erbvertrages (OLG München - Beschluss vom 31.05.2012 34 Wx 15/12)

Das OLG München hatte darüber Beschluss zu fassen, inwieweit ein Erbvertrag, der eine Leistungsverpflichtung des Bedachten enthält, grundsätzlich geeignet ist, die Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt nachzuweisen. Wie der BFH entschied und welche Gründe er für sein Ergebnis anführte, lesen Sie auf der nachfolgenden Seite unserer Rubrik „Rechtsprechung zu Unentgeltliche Übertragungen vorweggenommener Erbfolge bei GmbH-Anteilen“. Klicken Sie gleich hier!

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Rechtsprechung zu Unentgeltliche Übertragungen vorweggenommener Erbfolge bei GmbH-Anteilen: Ansparrücklage nach § 7g EStG bei einem Betriebsübergang im Wege der vorweggenommenen Erbfolge (FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.02.2010 3 K 2497/08)

Schwerpunkt dieser Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz war, inwieweit die erstmalige Bildung einer Ansparabschreibung nach § 7g EStG durch den Rechtsvorgänger in dessen letzter Bilanz immer noch zulässig ist, wenn im Zeitpunkt der Bilanzeinreichung beim Finanzamt der Betrieb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge bereits auf den Rechtsnachfolger übergegangen ist. Das Urteil des FG Rheinland-Pfalz aus unserer Sparte „Rechtsprechung zu Unentgeltliche Übertragungen vorweggenommener Erbfolge bei GmbH-Anteilen“ finden Sie auf dieser Seite!

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