Unentgeltliche Übertragungen: Das sollten Sie wissen!
Werden im Privatvermögen gehaltene Anteile an einer GmbH im Sinne des § 17 EStG (Beteiligung von mindestens 1 %) unentgeltlich im Wege der Schenkung übertragen, so liegt keine Veräußerung im Sinne des § 17 EStG vor. Vielmehr übernimmt der Erwerber nach § 17 Abs. 2 Satz 5 EStG die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers. Daraus folgt, dass ein unentgeltlicher Erwerb von GmbH-Anteilen grundsätzlich keine ertragsteuerlichen Konsequenzen auslöst. Näheres zu unentgeltlichen Übertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, Besonderheiten und der sogenannten erweiterten Steuerpflicht lesen Sie auf der folgenden Seite!