So sieht die Gewinnverteilung bei der Familiengesellschaft aus!
Nachdem festgestellt ist, dass die Familiengesellschaft als solche dem Grunde nach nicht zu beanstanden ist, ist anschließend in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob auch die vorgenommene Gewinnverteilung steuerlich zu übernehmen ist. Hierbei ist der Blick insbesondere auf einen möglichen Missbrauch zu legen. Ebenso relevante Gesichtspunkte bei der Gewinnverteilung, mit denen wir uns in diesem Fachbeitrag näher beschäftigen sind indes der natürliche Interessengegensatz bei Fremden gegenüber dem fehlenden Interessengegensatz bei nahen Angehörigen sowie die Faktoren, die zur konkreten Bestimmung des Gewinnanteils heranzuziehen sind. Zudem geben wir mehrere praxisnahe Beispiele zur Veranschaulichung. Klicken Sie gleich hier, um weiterzulesen!