Schenkweise begründete Beteiligungen von Kindern: Das gilt es für Sie als Steuerberater unbedingt zu beachten!
Zunächst ist festzuhalten, dass der alleinige Umstand, dass die Begründung einer Gesellschafterstellung schenkweise erfolgt, steht der steuerrechtlichen Anerkennung einer Familienpersonengesellschaft als solche nicht entgegen. Vielmehr hat die Frage, ob eine Mitunternehmerschaft minderjähriger Kinder gegeben ist, nach dem Gesamtbild der konkret bestehenden Verhältnisse entschieden werden. Hierfür bedarf es in jedem Einzelfall einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller vertraglichen Vereinbarungen, ob die Beteiligung von Kindern einem Fremdvergleich standhält. In unserem Fachbeitrag wird auf einzelne Problemstellungen hingewiesen, die allein oder gemeinsam mit anderen Regelungen in der Gesamtschau für die steuerrechtliche Anerkennung der Mitunternehmerstellung relevant sein können. Zum Beitrag geht es hier mit nur einem Klick!