Die typisch stille Beteiligung an der Familiengesellschaft: Das sollten Sie wissen!
Sind Kommanditisten nicht als Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG anzuerkennen, dann können sie im Innenverhältnis trotz dessen unter Umständen die Stellung von typisch stillen Gesellschaftern erlangt haben. Ein Gesellschaftsvertrag, der für einen Kommanditisten ungewöhnliche Beschränkungen enthält, von einem typischen stillen Gesellschafter aber hingenommen würde, kann steuerrechtlich als Grundlage einer so zu wertenden Geschäftsbeziehung angesehen werden. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns zum einen mit den allgemeinen Merkmalen der stillen Beteiligung und zum anderen mit spezielleren Themen im Zusammenhang mit der stillen Beteiligung an Familiengesellschaften, wie der Verlustbeteiligung, der Auszahlung beziehungsweise Gutschrift von Gewinnanteilen oder auch der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung. Um mehr zu erfahren, klicken Sie gleich hier!