So erfolgt die Aufgabe der selbständigen Arbeit beim Freiberufler!

Eine selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn die Arbeit nicht weisungsgebunden ausgeübt wird und keine Einbindung in die Organisationsstruktur eines Unternehmens vorliegt. Für den selbstständig Tätigen muss ein unternehmerisches Risiko bestehen. Für selbständig tätige Freiberufler gelten in vielen Bereichen der Rechtsordnung Sonderregelungen im Vergleich zu Gewerbetreibenden. Dies gilt im Besonderen für die steuerrechtliche Behandlung des Freiberuflerstandes und hierbei nicht zuletzt auch für die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit als Freiberufler. Sie wollen mehr über die steuerrechtlichen Besonderheiten in Bezug auf die Aufgabe der der selbständigen Arbeit beim Freiberufler lesen, um Ihrem Mandanten auch in diesem Bereich mit der richtigen Expertise zur Seite zu stehen? Klicken Sie hier und lesen Sie unsere Fachbeiträge und bereitgestellten Gerichtsentscheidungen!

 

Die Aufgabe der selbständigen Arbeit beim Freiberufler im Überblick!

Zunächst ist im Zusammenhang mit der Aufgabe der selbständigen Arbeit beim Freiberufler festzuhalten, dass sie nach § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG als die Aufgabe des Gewerbebetriebs als Veräußerung gilt (Fiktion). Somit wird die Betriebsaufgabe steuerlich der Betriebsveräußerung gleichgestellt. Dies führt dazu, dass sowohl der Freibetrag im Sinne des § 16 Abs. 4 EStG als auch die Tarifermäßigung nach § 34 EStG zu gewähren sind. Durch den Verweis des § 18 Abs. 3 EStG auf § 16 Abs. 3 EStG gilt dieser Grundsatz auch für die Veräußerung und Aufgabe bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit. Näheres zur Aufgabe der selbständigen Arbeit beim Freiberufler erläutern wir in diesem Beitrag. Mit einem Klick geht es weiter!

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Aufgabe der selbständigen Arbeit als Freiberufler und Abgrenzungsfälle

Neben der Aufgabe der selbständigen Arbeit beim Freiberufler sind zahlreiche ähnliche rechtliche Konstruktionen zu nennen, die der Aufgabe zwar teilweise nahekommen, wenn es um ihre Voraussetzungen geht. Gerade wegen dieser Ähnlichkeit, verbunden mit den dennoch bestehenden Unterschieden, insbesondere hinsichtlich der resultierenden Rechtsfolgen, besteht jedoch eine dringende Erforderlichkeit, die (Betriebs-)Aufgabe der selbständigen Arbeit als Freiberufler von denjenigen Fällen der Betriebsunterbrechung, der Betriebsverlegung, des Strukturwandels sowie letztlich der Betriebsverpachtung im Ganzen abzugrenzen. Sie wollen mehr erfahren zu den Abgrenzungsfällen bei der Aufgabe der selbständigen Arbeit als Freiberufler? Dann klicken Sie gleich hier und lesen Sie, was es insofern zu beachten gilt!

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Rechtsprechung zu Aufgabe der selbständigen Arbeit beim Freiberufler: Krankenpfleger als Freiberufler (BFH - Urteil vom 22.01.2004 IV R 51/01)

Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein selbständig tätiger Krankenpfleger Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit erzielen kann, wenn er Leistungen der häuslichen Krankenpflege erbringt und darüber hinaus, inwiefern für den Fall, dass er sich dabei qualifizierten Personals bedient, erforderlich ist, dass er neben seiner leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit auch selbst gegenüber jedem Patienten pflegerisch tätig wird. Zum Urteil des BFH geht es hier!

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Rechtsprechung zu Aufgabe der selbständigen Arbeit beim Freiberufler: Teilpraxisaufgabe (BFH - Urteil vom 01.07.2004 IV R 32/02)

Insbesondere hatte der BFH hier dazu Stellung zu nehmen, ob eine Teilpraxisveräußerung beziehungsweise Teilpraxisaufgabe in Anlehnung an den Begriff des Teilbetriebs im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG einen mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteten, organisatorisch in sich geschlossenen und für sich lebensfähigen Teil der Gesamtpraxis voraussetzt oder nicht. Zu welchem Ergebnis der BFH dabei gelangte, erfahren Sie auf der nächsten Seite unserer Sparte „Rechtsprechung zu Aufgabe der selbständigen Arbeit beim Freiberufler“!

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Rechtsprechung zu Aufgabe der selbständigen Arbeit beim Freiberufler: Zahnarztpraxis: Dentallabor als wesentliche Betriebsgrundlage (BFH - Urteil vom 16.12.2004 IV R 3/03)

Der BFH verhielt sich dazu, inwieweit als wesentliche Betriebsgrundlage auch immaterielle Werte in Betracht kommen und ob der Beitrag, den ein eigenes Dentallabor zum Geschäftswert einer Zahnarztpraxis leistet, zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen der Praxis gehört oder nicht. Wie der BFH urteilte, lesen Sie auf der folgenden Seite!

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Rechtsprechung zu Aufgabe der selbständigen Arbeit beim Freiberufler: Liebhaberei und Rechtsanwalt (BFH - Beschluss vom 05.08.2004 IV B 224/02)

Der BFH hatte Beschluss zu der Frage zu fassen, ob auch bei einer verlustbringenden Tätigkeit eines Rechtsanwalts die Gewinnerzielungsabsicht verneint werden kann, wenn aus weiteren Anzeichen die Feststellung möglich ist, dass die Tätigkeit nur aus dem Bereich der Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausgeübt wird. Zur BFH-Entscheidung geht es hier!

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Rechtsprechung zu Aufgabe der selbständigen Arbeit beim Freiberufler: Fondsanteile als gewillkürtes Betriebsvermögen eines Freiberuflers (BFH - Beschluss vom 26.09.2007 VIII B 216/06)

Der BFH nahm in diesem Beschluss Stellung zu der Frage, ob Wirtschaftsgüter, die Sicherungs- und Gestaltungszwecken bei Betriebsnachfolge oder Vergrößerungen dienen, als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden können. Welche Auffassung der BFH diesbezüglich vertrat, lesen Sie auf dieser Seite aus unserem Bereich „Rechtsprechung zu Aufgabe der selbständigen Arbeit beim Freiberufler“. Klicken Sie hier! 

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Rechtsprechung zu Aufgabe der selbständigen Arbeit beim Freiberufler: GmbH-Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers (FG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.12.2007 7 K 243/04)

In diesem Sachverhalt, über den das FG Baden-Württemberg zu urteilen hatte, war zu klären, ob die Beteiligung eines Freiberuflers an einer GmbH als notwendiges Betriebsvermögen des freiberuflichen Betriebs zu qualifizieren ist, wenn die GmbH der alleinige Auftraggeber des Freiberuflers ist und der Geschäftsgegenstand der GmbH der betreffenden freiberuflichen Tätigkeit nicht wesensfremd ist. Zur Entscheidung des FG Baden-Württemberg gelangen Sie mit nur einem Klick!

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Rechtsprechung zu Aufgabe der selbständigen Arbeit beim Freiberufler: Freiberufler-GbR mit berufsfremder Person (BFH - Urteil vom 23.11.2000 IV R 48/99)

Schwerpunkt des vom BFH zu beurteilenden Fall war die Fragestellung, ob eine Personengesellschaft, die sich aus Angehörigen unterschiedlicher freier Berufe zusammensetzt, nicht bereits vom Grundsatz her als gewerbliche Mitunternehmerschaft einzustufen ist. Das Urteil des BFH haben wir auf der nachfolgenden Seite für Sie bereitgestellt. Klicken Sie hier!

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Rechtsprechung zu Aufgabe der selbständigen Arbeit beim Freiberufler: Freiberufliche Tätigkeit einer Krankenschwester (BFH - Urteil vom 30.09.1999 V R 56/97)

Der BFH hatte sich mit dem Problem auseinanderzusetzen, inwiefern zur Entscheidung der Frage, ob die Tätigkeit einer Krankenschwester, die einen Pflegedienst mit 94 Mitarbeitern betreibt, als freiberuflich – und damit umsatzsteuerbefreit – oder als gewerblich zu qualifizieren ist, die Zahl der durchschnittlich zu betreuenden Patienten zwangsläufig zu ermitteln ist. Wie der BFH entschied, erfahren Sie auf der nächsten Seite!

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