Darauf, ob und in welcher Höhe Gewerbesteuer beim Unternehmenskauf anfällt, sollte der Steuerberater, wie auch sein Mandant schon im Vorfeld des Unternehmenskaufs besonderes Augenmerk legen. Die wichtigsten Gesichtspunkte, die bezüglich der Gewerbesteuer im Vorfeld des Unternehmenskaufs zu berücksichtigen sind, behandeln wir für Sie als Steuerberater in unseren Fachbeiträgen. Klicken Sie weiter, damit Sie auch in diesem Bereich topinformiert sind!
Im Vorfeld des Unternehmenskaufs gilt es die Steuerfalle des § 18 Abs. 3 UmwStG zu beachten, der zum Anfallen von Gewerbesteuer führen kann. In unserem Fachbeitrag erläutern wir für Sie als Steuerberater, welche Besonderheiten sich aus § 18 Abs. 3 UmwStG zu berücksichtigen sind und woraus genau sich die besagte Steuerfalle ergibt. Klicken Sie hier weiter!
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Um der Steuerfalle nach § 18 Abs. 3 UmwStG im Vorfeld des Unternehmenskaufs und dem Anfallen von Gewerbesteuer wirksam entgegenzutreten, hat sich das sog. Doppelstockmodell herausgebildet. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie das Doppelstockmodell funktioniert und wie Sie als Steuerberater es für sich und ihren Mandanten bestmöglich zu Nutze machen. Lesen Sie hier mehr!
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Hier finden Sie das Urteil des FG Baden-Württemberg zum Thema Gewerbesteuer im Vorfeld des Unternehmenskaufs, in dem es über die Hinzurechnung der in den Leasingraten enthaltenen fiktiven Zinsanteile bei der Betriebs-Leasinggesellschaft im Doppelstockmodell zum Gewinn aus Gewerbebetrieb zu entscheiden hatte. Klicken Sie hier!
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