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Bei der Grundsteuerreform kommt eine Menge Arbeit auf Ihre Kanzlei zu, darin liegt aber auch großes Honorarpotential. Hier empfiehlt es sich, von Anfang an auf Honorarvereinbarungen mit Ihren Mandanten zu setzen. Damit hat Ihr Mandant höhere Transparenz und Planungssicherheit - und Sie können auf der anderen Seite dafür sorgen, dass Ihre Dienstleitung angemessen entlohnt wird.
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