Voraussetzungen der Geschäftsführer-Haftung: Zu Verschulden, Entlastung und Geltendmachung
Geht es um die Voraussetzungen der Haftung des Geschäftsführers einer GmbH, so ist Folgendes eingangs festzuhalten: Der Geschäftsführer haftet der Gesellschaft, wenn er in den Angelegenheiten der Gesellschaft "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes" nicht anwendet – § 43 Abs. 1 GmbHG. Welche Anforderungen an diese Sorgfalt jedoch zu stellen sind, wird von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere abhängig von Größe und Art des Geschäfts sowie der finanziellen Situation der Gesellschaft bestimmt. Beispielsweise sollte hier klar erkannt werden, ob sich das Unternehmen etwa in einer „normalen“ Unternehmenssituation oder aber in einer „brenzligen“ Krisensituation befindet. Näheres hierzu erläutern wir in dem Folgebeitrag!