Haftungsrisiken beim Unternehmenskauf bestehen nicht nur für den Veräußerer, auch die Haftung des Erwerbers sollte gerade bei Ihrer Praxis als Steuerberater sorgfältig berücksichtigt werden. In unseren Fachbeiträgen haben wir alle Informationen zur Haftung des Erwerbers beim Unternehmenskauf zusammengetragen, die Sie für Ihre Beratungstätigkeit unbedingt beachten sollten und bieten Ihnen eine kompakte Checkliste zur Kontrolle an!
Der Erwerber bei einem Unternehmenskauf haftet nach § 75 AO unter Umständen für durch den Betrieb des Unternehmens ausgelöste Steuerschulden. Die Haftungsrisiken des Erwerbers sind also gerade für den betreuenden Steuerberater von erheblicher Relevanz. In unserem Fachbeitrag fassen wir das Wichtigste zu steuerlichen Haftungsrisiken des Erwerbers für Ihre Beratungspraxis zusammen und geben Ihnen eine Musterklausel zur Übernahme des steuerlichen Haftungsrisikos durch den Veräußerer als Arbeitshilfe an die Hand! Lesen Sie jetzt weiter!
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Aus steuerlicher Sicht ist die fehlende Übernahme der steuerlichen Verbindlichkeiten und Risiken aus dem Betrieb ein wesentlicher Vorzug des Asset Deals. Dieser Vorteil wird jedoch durch § 75 AO für bestimmte Steuern eingeschränkt. Lesen Sie hier Wissenswertes zum Asset Deal und welche Bedeutung seine Wahl für die Haftung des Erwerbers beim Unternehmenskauf hat. Mit einem Klick geht es weiter zum Beitrag!
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Für sozialversicherungsrechtliche Ansprüche existiert zwar keine vergleichbare Haftungsgrundlage für den Erwerber wie §§ 74, 75 AO. Eine Haftung des Erwerbers für solche Ansprüche kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in Frage kommen. Worauf für die Haftung des Erwerbers für sozialversicherungsrechtliche Ansprüche konkret zu achten ist, erläutern wir in unserem Fachbeitrag. Klicken Sie weiter und erfahren Sie alles Wichtige!
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Bei den zivilrechtlichen Haftungsansprüchen gegen den Erwerber kommt vor allem eine Haftung wegen der Firmenfortführung (§ 25 HGB) und wegen eines Betriebsübergangs (§ 613a BGB) in Betracht, aber auch an eine deliktische Haftung ist zu denken. Auf welche Umstände beim Unternehmenskauf der Erwerber und damit auch Sie als Steuerberater besonders achten sollten, um die Haftung möglichst gering zu halten, lesen Sie in unserem Beitrag! Mit einem Klick geht es weiter!
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Im Fokus für den Erwerber steht beim Unternehmenskauf insbesondere eine mögliche Haftung für Forderungen von Arbeitnehmern, die mit dem Betrieb übernommen werden. Insoweit kommt vor allem eine Haftung nach § 613a BGB in Frage. Wann die Haftung des Erwerbers nach § 613a BGB in Betracht kommt und welchen Einfluss die Wahl zwischen Asset Deal und Share Deal dafür hat, beleuchten wir für Sie als Steuerberater in diesem Fachbeitrag!
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Hier finden Sie eine praktische Checkliste zu Haftungsrisiken des Erwerbers nach dem erfolgten Unternehmenskauf als Arbeitshilfe für Ihre Beratungspraxis! Klicken Sie hier!
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