Wann für den Veräußerer bei einem Unternehmenskauf Haftung eintritt, steht für den Veräußerer naturgemäß im Mittelpunkt der Transaktionsüberlegungen. Das bedeutet aber gleichsam eine herausragende Relevanz dieser Problematik für Ihre Beratungspraxis als Steuerberater. Aus diesem Grund fassen wir in unseren Fachbeiträgen das Wichtigste zur Thematik Haftung des Veräußerers für Sie zusammen und geben Ihnen eine praktische Checkliste als Arbeitshilfe an die Hand! Hier geht es weiter zu den Beiträgen!
Ob (vor-)vertragliche oder gesetzliche Haftung des Verkäufers, beim Unternehmenskauf ist Vorsicht geboten. In unserem Fachbeitrag geben wir einen kompakten Überblick zur Bandbreite der Haftungsrisiken für den Veräußerer und über dasjenige, was Sie als Steuerberater beachten sollten, um Ihren Mandanten bestmöglich zu betreuen! Mit einem Klick lesen Sie hier, was wichtig ist!
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Garantieversprechen? Freistellungsverpflichtungen? Haftungsbegrenzungen? Es gibt viele klassische Kautelen in Unternehmenskaufverträgen, die nicht zuletzt die Haftung des Veräußerers beeinflussen. In unserem Fachbeitrag geben wir hierzu einen Überblick und erläutern die einzelnen Vertragsregelungen insbesondere mit Blick auf ihre Auswirkungen auf die Haftung des Veräußerers, damit Sie als Steuerberater bestmöglich informiert sind! Hier zum Beitrag klicken!
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Die Verjährungsvorschriften des BGB bieten zahlreiche Einfallstore für rechtliche Unsicherheit. So verwundert es nicht, dass die Verjährung auch eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für die Haftung des Veräußerers beim Unternehmenskauf hat. In der Praxis enthält der Unternehmenskaufvertrag daher auch Regelungen zur Verjährung. In unserem Fachbeitrag erläutern wir für Sie als Steuerberater mehr zur Verjährung beim Unternehmenskauf!
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Haftungsrisiken im Zusammenhang mit Wettbewerbsverboten sind in der Praxis höchst relevant. Der Käufer wird auf einem möglichst strengen Wettbewerbsverbot bestehen, um einer Entwertung des erworbenen Unternehmens durch Kunden- und Mitarbeiterabfluss entgegen zu wirken. Das birgt naturgemäß ein hohes Maß an Haftungsrisiko für den Veräußerer. Einen kompakten Überblick zu den Haftungsrisiken, die für den Veräußerer aus Wettbewerbsverboten erwachsen, erhalten Sie in unserem Fachbeitrag! Klicken Sie gleich hier!
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Der Unternehmenskaufvertrag kennt viele nützliche Vertragsklauseln auf beiden Seiten der Transaktion. Nutzen Sie doch unsere Arbeitshilfe zu Mustervertragsklauseln für die Haftung des Veräußerers beim Unternehmenskauf für Ihre Beratungspraxis! Mit einem Klick geht es weiter zum Beitrag!
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