Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen wird abgerundet durch die Möglichkeit von Schuldnern, sich in einem vertraulich geführten Verfahren durch einen gerichtlich bestellten Sanierungsmoderator unterstützen zu lassen, welcher etwaige Sanierungsperspektiven auslotet und die Verhandlungen zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern moderiert.
Es handelt sich um ein für den Schuldner freiwilliges Verfahren, in dem – anders als im Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen – Zwangswirkungen gegen die beteiligten Gläubiger nicht erwirkbar sind. Allerdings kann die Bestätigung eines konsensualen Vergleichs erwirkt werden. Sollte sich im Rahmen einer Moderation erweisen, dass das Vorhaben nur gegen den Widerstand einzelner Gläubiger durchsetzbar ist, kann der Schuldner in den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen übergehen und die dort zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen.