Das JStG 2022 ist in trockenen Tüchern. Am heutigen Freitag, dem 16.12.2022, hat der Bundesrat dem Entwurf zugestimmt, der Anfang Dezember vom Bundestag verabschiedet wurde. Das Gesetz enthält einen Mix aus unterschiedlichsten Einzelregelungen aus verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts – auf über 170 Seiten.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde mehrmals überarbeitet – im nun vorliegenden Entwurf sind zahlreiche Regelungen hinzugekommen.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme im ersten Durchgang zahlreiche Änderungen vorgeschlagen. Der Bundestag hat davon einen großen Teil übernommen.
Weiterhin hat der Bundestag bei der Verabschiedung des Gesetzes noch ein Gesetz zur Einführung eines EU-Energiekrisenbeitrags nach der Verordnung (EU) 2022/1854 (EU-Energiekrisenbeitragsgesetz – EU-EnergieKBG) in das Jahressteuergesetz aufgenommen. Somit empfahl der Finanzausschuss letztlich dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen. Alle Infos zu den Regelungen des Jahressteuergesetz 2022 erhalten Sie hier.