Ende 2018 haben Bundestag und Bundesrat das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ und damit das Jahressteuergesetz 2018 verabschiedet. Dadurch sollten alle notwendigen Rechtsänderungen für das Jahr 2018 umgesetzt werden. Die Neuerungen sind seit 1.1.2019 in Kraft – so zum Beispiel auch die neuen Regeln für Betreiber elektronischer Marktplätze und Online-Händler.
Was wurde im Detail geregelt? Und was bedeuten die Neuerungen für Sie in der Praxis? Mit unserem Spezialreport erhalten Sie alle notwendigen Informationen in komprimierter Form - sowie zusätzlich zahlreiche wertvolle Praxistipps unserer Steuerrechtsexperten.
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