Änderung und -Berichtigung der Steuerbilanz: Das Wichtigste für Ihre Steuerpraxis im Überblick!

Frei nach dem Sprichwort „wo gehobelt wird, da fallen auch Späne“ passieren in der Steuer- und Unternehmenspraxis gelegentlich Fehler. Eine Aufgabe des Steuerrechts muss dann darin bestehen, eine Richtigstellung dieser Fehler zu ermöglichen. Fehlerhafte Steuerbilanzen können nach dem Einkommensteuergesetz beispielsweise im Wege der Bilanzänderung nach § 4 Absatz 2 EStG korrigiert werden. Dabei gibt es auf der einen Seite die Möglichkeit, eine ursprünglich fehlerhafte Bilanz zu berichtigen. Auf der anderen Seite kann eine ursprünglich richtige Bilanz aber auch geändert werden. Auf dieser Seite gehen wir genauer darauf ein, wann zunächst überhaupt ein Fehler vorliegend ist, wie Korrekturen solcher Fehler zu bewerkstelligen sind und wann eine sogenannte Bilanzänderung in Betracht kommt. Näheres lesen Sie in unseren Beiträgen. Darüber hinaus erhalten Sie Zugang zu einer Reihe insoweit interessanter Gerichtsentscheidungen. Mit einem Klick geht es weiter!

 

Die Steuerbilanz: Eigenkapital nach Bilanzberichtigung oder Bilanzänderung

Ein Jahresabschluss ist immer schon dann fehlerhaft, wenn die darin enthaltene Bilanz (§§ 264, 242 HGB) zwingenden Vorschriften des HGB oder den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) widerspricht. Gesetzliche Vorschriften, die Anlass und Folgen einer Berichtigung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses regeln, bestehen nicht. Sollte der Fehler im folgenden Jahresabschluss nicht aufgrund des Bilanzenzusammenhangs mit umgekehrter Auswirkung beseitigt sein, ist jedoch ab diesem Zeitpunkt eine Richtigstellung geboten. Weitere Informationen zu Fehlern in der Steuerbilanz und deren Berichtigung liefern wir in diesem Fachbeitrag und geben Ihnen zur besseren Veranschaulichung sowohl einige Hinweise, als auch Praxistipps, damit Sie als Steuerberater stets richtig reagieren können. Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren!

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Kapitalangleichung nach der Betriebsprüfung: Das gilt es mit Blick auf die Berichtigung und Änderung der Steuerbilanz besonders zu beachten!

Eine besondere Herausforderung stellt die Erstellung der Jahresabschlüsse dar, wenn Ergebnisse von Betriebsprüfungen berücksichtigt werden müssen. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um Berichtigungen handelt, die sowohl den handelsrechtlichen Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, § 264 Abs. 1 HGB) als auch die Steuerbilanz beziehungsweise die Überleitungsrechnung betreffen, oder ob es sich um Fehler handelt, deren Berichtigung ausschließlich steuerrechtliche Auswirkungen nach sich ziehen. Darauf, wie mit dieser Problematik in praxi umzugehen ist, gehen wir in dem folgenden Beitrag genauer ein. Dazu geben wir praxisnahe Beispiele, um die Materie anschaulicher zu machen. Mit einem Klick lesen Sie Näheres!

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Rechtsprechung zu Änderung und -Berichtigung der Steuerbilanz: Ertragsteuerliche Behandlung einer mit einem Rangrücktritt versehenen Verbindlichkeit der einzigen Gesellschafterin einer GmbH Pflicht zur Auflösung der Passivierung der Forderung wegen Unerfüllbarkeit (BFH - Urteil vom 19.08.2020 XI R 32/18)

In diesem Urteil des BFH ging es schwerpunktmäßig um die Frage, ob eine Rangrücktrittserklärung, die die Erfüllung der Verpflichtung nicht nur aus zukünftigen Gewinnen und Einnahmen, sondern auch aus "sonstigem freien Vermögen" vorsieht, selbst dann weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot auslöst, wenn der Schuldner aufgrund einer fehlenden operativen Geschäftstätigkeit aus der Sicht des Bilanzstichtages nicht in der Lage ist, freies Vermögen zu schaffen, und eine tatsächliche Belastung des Schuldnervermögens voraussichtlich nicht eintreten wird. Die Entscheidung aus dem Bereich „Rechtsprechung zu Änderung und -Berichtigung der Steuerbilanz“ finden Sie auf der nächsten Seite!

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Rechtsprechung zu Änderung und -Berichtigung der Steuerbilanz: Zulässigkeit einer Bilanzänderung hinsichtlich des Anspruchs auf Gewährung einer Investitionszulage (BFH - Urteil vom 27.05.2020 XI R 8/18)

Der BFH hatte sich in seinem Urteil vom 27.05.2020 zur Zulässigkeit einer Bilanzänderung hinsichtlich des Anspruchs auf Gewährung einer Investitionszulage zu verhalten. Welche Ausführungen der BFH hierzu machte und wie er diese argumentativ untermauerte, können Sie auf der nachfolgenden Seite nachlesen. Klicken Sie gleich hier weiter!

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Rechtsprechung zu Änderung und -Berichtigung der Steuerbilanz: Bewertung der Anschaffungskosten einer gegen Einbringung einer Darlehensforderung gegenüber einer Kapitalgesellschaft eingeräumten stillen Beteiligung (BFH - Urteil vom 28.11.2019 IV R 54/16)

Vom BFH zu beurteilen war hier unter anderem, ob es sich für den Fall, dass zur Erbringung der Einlage in eine typisch stille Gesellschaft eine Darlehensforderung gegenüber einer Kapitalgesellschaft als Inhaberin des Handelsgewerbes abgetreten wird, um einen tauschähnlichen Vorgang handelt, bei dem eine Forderung für die stille Beteiligung hingegeben wird. Dieses Urteil aus der Rubrik „Rechtsprechung zu Änderung und -Berichtigung der Steuerbilanz“ haben wir auf dieser Seite für Sie bereitgestellt. Hier geht es weiter!

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Rechtsprechung zu Änderung und -Berichtigung der Steuerbilanz: Berücksichtigungsfähigkeit im Jahr der Entstehung nicht geltend gemachter Sonderbetriebsausgaben im Folgejahr (BFH - Urteil vom 17.06.2019 IV R 19/16)

Gegenstand dieses vom BFH zu beurteilenden Sachverhalts war die Frage, inwieweit Sonderbetriebsausgaben, die aus privaten Mitteln bestritten worden sind und im Jahr der Entstehung des Aufwands nicht berücksichtigt werden, eine erfolgswirksame Nachholung in einem Folgejahr nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs in Betracht kommen kann. Wie sich der BFH dazu positionierte, erfahren Sie mit nur einem Klick auf die folgende Seite zum Thema „Rechtsprechung zu Änderung und -Berichtigung der Steuerbilanz“!

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Rechtsprechung zu Änderung und -Berichtigung der Steuerbilanz: Körperschaftsteuerliche Berücksichtigung von Gewinnminderungen bei der Ermittlung des Einkommens (FG Münster - Urteil vom 17.08.2016 10 K 2301/13 K)

Hauptstreitpunkt des Falls, den das FG Münster zu entscheiden hatte, war körperschaftsteuerliche Berücksichtigung von Gewinnminderungen bei der Ermittlung des Einkommens. Zu welchem Ergebnis das FG Münster dabei gelangte und ´mit welchen Argumenten es seinen Standpunkt begründete, lesen Sie auf der nachfolgenden Seite unserer Sparte „Rechtsprechung zu Änderung und -Berichtigung der Steuerbilanz“! Klicken Sie hier!

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Rechtsprechung zu Änderung und -Berichtigung der Steuerbilanz: Zugehörigkeit einer Beteiligung zum notwendigen Betriebsvermögen und Bewertung der Beteiligung bei erstmaliger Einbuchung (BFH - Urteil vom 29.07.2015 X R 37/13)

Der BFH hatte darüber zu befinden, inwiefern ein Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens, das rechtsirrig nicht in die Bilanz aufgenommen worden ist, in die erste verfahrensrechtlich offene Anfangsbilanz erfolgsneutral mit dem Wert einzubuchen ist, mit dem es zu Buche stehen würde, wenn die Bilanzierung von Anfang an zutreffend vorgenommen worden wäre. Zu dieser BFH-Entscheidung aus dem Themenbereich „Rechtsprechung zu Änderung und -Berichtigung der Steuerbilanz“ geht es hier!

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Rechtsprechung zu Änderung und -Berichtigung der Steuerbilanz: Verwendung des steuerlichen Einlagekontos bei mehreren Ausschüttungen innerhalb eines Wirtschaftsjahres (FG Hessen - Urteil vom 20.11.2014 4 K 208/13)

Das FG Hessen hatte sich in seinem Urteil damit auseinanderzusetzen, inwieweit bei mehreren innerhalb eines Wirtschaftsjahres erfolgten Ausschüttungen eine Sammelbetrachtung sämtlicher Ausschüttungen eines Wirtschaftsjahres zu erfolgen hat und ob die sich daraus ergebende Verwendung des steuerlichen Einlagekontos nach den gleichen Verhältnissen auf sämtliche Ausschüttungen des Wirtschaftsjahres zu verteilen ist oder nicht. Wie das FG Hessen sich hierzu verhielt, lesen Sie auf der folgenden Seite der Rubrik „Rechtsprechung zu Änderung und -Berichtigung der Steuerbilanz“!

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