Neben der Kapitalerhöhung der GmbH gibt es natürlich auch die Kapitalherabsetzung. Folgende Seite bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über den Hintergrund der Möglichkeit der Kapitalherabsetzung und den verschiedenen Formen. Außerdem stellen wir Ihnen die häufigsten Praxisfälle vor, in denen eine Kapitalherabsetzung angewandt wird. Selbstverständlich bieten unsere Fachartikel auch eine vollständige Zusammenfassung über die steuerrechtlichen Folgen einer Kapitalherabsetzung für die Gesellschaft. Klicken Sie sich durch und machen Sie sich schlau!
Im Gegensatz zur Kapitalerhöhung steht bei der Kapitalherabsetzung weniger die tatsächliche Rückzahlung von Gesellschaftsvermögen (effektive Kapitalherabsetzung) im Vordergrund. Vielmehr ist die Veränderung des Eigenkapitals in bilanzieller Hinsicht (nominelle Kapitalherabsetzung) der primäre Grund. Je nach Lage der Gesellschaft dient die ordentliche Kapitalherabsetzung unterschiedlichen Zwecken. Erfahren Sie in unseren Fachartikeln, welche diese sind und machen Sie sich fit für Ihren Mandanten! Klicken Sie weiter!
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Bei einer Überschuldung übersteigen die Buchwerte der Passiva (ohne Stammkapital) die Buchwerte der Aktiva. In diesem Fall reicht eine Kapitalherabsetzung allein nicht zur Beseitigung einer Überschuldung aus. Erfahren Sie in unserem Fachbuch, was außerdem erforderlich ist. Lesen Sie weiter!
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Beispielhaft kann die Gesellschaft eine Unterbilanz beseitigen. Eine Unterbilanz liegt dann vor, wenn das Vermögen der GmbH nach Abzug der Verbindlichkeiten und Rückstellungen den Betrag des Stammkapitals nicht mehr deckt. Schauen Sie sich unsere Praxisfälle näher an. Jetzt weiterlesen!
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