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Spezialreport: Meldepflicht für elektronische Kassensysteme ab 2025

Die Schnittstelle "ERiC" ermöglicht die ab 1.1.2025 geltende Meldeverpflichtung nach § 146a Abs. 1 AO - das müssen Sie jetzt dazu wissen

Grundsätzlich sollte die Kassenmeldepflicht nach § 146a Abs. 4 AO bereits seit dem 01.01.2020 gelten – wie alle anderen Änderungen durch das Kassengesetz auch. Durch technische Hindernisse auf Seiten der Finanzverwaltung wurde die Meldepflicht allerdings bis einschließlich 31.12.2024 ausgesetzt, sodass sie nun faktisch ab dem 01.01.2025 zu beachten ist.

Erfahren Sie im folgenden Spezialreport, wer ab 2025 welche Informationen melden muss und welche Fristen und Übergangsregeln für die Meldung bestehen.

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