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Am 21. Mai 2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat nachgezogen und die Reform am 24. Juni 2021 gebilligt. Das Inkrafttreten der Reform ist demnach für den 1.1.2022 angesetzt.
Hier geht es zum durch den Bundesrat abgesegneten Gesetzesbeschluss des Bundestags vom 04.06.2021:
Viele der zahlreichen Stellungnahmen und Änderungsvorschläge durch den Bundesrat bezüglich des ursprünglichen Gesetzesentwurfs des Bundestags wurden in die gebilligte Fassung integriert. Hier geht es zu besagter Stellungnahme des Bundesrats vom 07.05.2021:
Die Reform beinhaltet u.a. eine Anpassung der steuerlichen Regelungen für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften an die Steuervorschriften von Kapitalgesellschaften. Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit vor allem von mittelständischen Familienunternehmen (in den Gesellschaftsformen OHG oder KG) stärken. Hintergrund ist das Umgehen bürokratischen Aufwands und signifikant voneinander abweichenden Steuerbelastungen.
Eine weitere maßgebende Änderung im Zuge der Reform entsteht durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Umwandlungsteuergesetzes. Dieser soll sich fortan über die Grenzen des europäischen Raums hinaus erstrecken.
Hier geht es zum Beschluss des Bundesrats vom 25.06.2021:
(PDF) Beschluss des Bundesrates: Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts