Folgende Seite behandelt die abziehbaren Aufwendungen bei der Einkommensermittlung der Kapitalgesellschaft. Dabei werden insbesondere die Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA und die Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke ins Auge gefasst. Unsere Fachartikel informieren Sie außerdem detailliert über den Spendenabzug. Lesen Sie weiter und machen Sie sich für alle Fälle ihrer Mandanten fit!
§ 9 KStG ergänzt die Regelungen des § 8 KStG zur Einkommensermittlung. Dabei normiert § 9 KStG für Kapitalgesellschaften insbesondere den Spendenabzug und für Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) die Abzugsfähigkeit bestimmter Gewinnanteile, die dem persönlich haftenden Gesellschafter (phG) einer KGaA zuzurechnen sind. Erfahren Sie in folgendem Artikel mehr über die letztgenannte Abzugsmöglichkeit. Klicken Sie hier!
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Spenden einer Kapitalgesellschaft stellen unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG abzugsfähige steuerbegünstigte Zuwendungen dar. Die Regelungen im KStG entsprechen weitgehend denjenigen des § 10b EStG. Kapitalgesellschaften verfügen jedoch nicht über eine außerbetriebliche Sphäre. Fraglich ist daher, ob Spenden wie bei natürlichen Personen zu berücksichtigenden Sonderausgaben darstellen. Wann erfolgt also der Abzug von Spenden? Erhalten Sie folgend nähere Informationen. Jetzt weiterlesen!
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Lesen Sie folgenden Fachartikel und erfahren Sie, wann eine Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke genau vorliegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wo genau Sie im Gesetz nachschauen können. Erhalten Sie außerdem wertvolle Praxistipps und erfahren, was es mit den Sachspenden auf sich hat und wo Abgrenzungsprobleme im Zusammenhang mit Spenden entstehen. Wollen Sie darüber hinaus wissen, wie es sich mit Crowdfunding verhält? Dann lesen Sie weiter!
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Da die Höhe der Abzugsfähigkeit der steuerbegünstigten Spenden vom Einkommen der Kapitalgesellschaft abhängig ist, sind in einem ersten Schritt die in Abzug gebrachten Spenden außerbilanziell hinzuzurechnen. Wann sind die abziehbaren Zuwendungen dann in Abzug zu bringen? Klicken Sie jetzt weiter und erfahren Sie Genaueres!
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