Verlustrücktrag und Verlustvortrag bei der Kapitalgesellschaft: Höhe, Zeitraum und Durchführung

Wie Sie wissen, spielt die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten in der Praxis eine besonders große Rolle. Um die Auswirkungen bei der Gesellschaft bestimmen zu können, müssen Sie sich genau mit den Optionen des Verlustrücktrags und des Verlustvortrags auskennen. Finden Sie auf folgender Seite einen umfassenden Überblick über die Höhe, den Zeitraum und die Durchführung des Verlustrrücktrags und des Verlustvortrags bei der Kapitalgesellschaft. Finden Sie außerdem in unseren Fachartikeln einige Fallbeispiele zum Thema, sowie die dazugehörigen Musterlösungen.

 

Verlustrücktrag: Höhe, Zeitraum und Durchführung

Verluste der Kapitalgesellschaft in einem Veranlagungszeitraum können bis zur Höhe von 1 Mio. € in den unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum zurückgetragen werden. Der Verlustrücktrag ist von Amts wegen durch die Finanzbehörde vorzunehmen. Besteht für die Kapitalgesellschaft die Möglichkeit, auf den vorrangigen Verlustrücktrag zu verzichten? Erfahren Sie mehr dazu in folgendem Fachbeiträgen!

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Änderung und Widerruf des Antrags auf Absehen vom Verlustrücktrag (BFH Urteil vom 17.09.2008)

Kann der Antrag, ganz oder teilweise von einem Verlustrücktrag abzusehen, geändert oder widerrufen werden? Und wenn ja, wie lange ist es möglich? Folgender Fall beschäftigt sich in der Hauptsache mit diesen Fragen. Lesen Sie weiter und erhalten Sie das Urteil in voller Länge!

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Kann man Verluste auch noch anders, als im Wege des Verlustrücktrags verrechnen?

Soweit ein Verlust nicht im Wege des Verlustrücktrags verrechnet wird, ist er zeitlich unbegrenzt in den auf das Verlustentstehungsjahr folgenden Veranlagungszeiträumen zu verrechnen (Verlustvortrag). Erfahren Sie bei uns, ob ein vollständiger oder teilweiser Verzicht sowie ein Antrag auf Vortrag in andere Folgejahre durch die Kapitalgesellschaft möglich sind. Lesen Sie jetzt weiter und erfahren mehr über den Verlustvortrag und seine Unterschiede zum Verlustrücktrag!

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Auswirkungen des Verlustvortrags bei einer Kapitalgesellschaft (mit Fallbeispiel)

Finden Sie in unseren Fachbeiträgen praxisrelevante Fallbeispiele inklusive Musterlösung. Folgender Fall steht für Sie bereit:

Für die X-GmbH wurde zum 31.12.01 ein Verlustvortrag von 3 Mio. € gesondert festgestellt (§ 10d Abs. 4 Satz 1 EStG). Im Jahr 02 erzielt die X-GmbH ein positives Einkommen (vor Verlustabzug) von 750.000 € und in 03 von 1,5 Mio. €.

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