Neue Mindestlohn-Höhe erhält breite Zustimmung im Bundestag: 12 Euro zum Oktober 2022

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Nun ist es also beschlossene Sache: Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Oktober auf 12 Euro. Sowohl die Fraktionen der Ampelkoalition als auch die Linke stimmten für das neue Gesetz. Union und AfD enthielten sich.

Damit hat der deutlich erhöhte Mindestlohn eine breite Akzeptanz im Parlament erhalten – trotz Kontroversen im Vorfeld. Kritisch gesehen wurde von der Opposition vor allem, dass bei der Erhöhung zum 1.10.2022 die so genannte Mindestlohnkommission keine Rolle gespielt hat.

Denn bisher wurde der Mindestlohn in einer solchen Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt. Der Kompromiss: Bei künftigen Anpassungen soll die Mindestlohnkommission wieder die tragende Rolle einnehmen.

 

Kritik auch aus EU-Blickwinkel heraus

Aus der Wirtschaft war außerdem zu hören, dass die Lohnschere innerhalb der EU nicht zu groß werden dürfe. Ziel müsse es vielmehr sein, ein europaweit einheitliches Mindestlohnniveau zu schaffen. Bauernpräsident Joachim Rukwied äußerte die Befürchtung, dass ansonsten „die Erzeugung ab in andere Länder“ auswandere.

 

Hat die Inflation die Lohnsteigerung bereits schon wieder „aufgefressen“?

Bundesarbeitsminister Heil verteidigte die kurzfristige Anhebung des Mindestlohns durch den Gesetzgeber. Die Lohnsteigerung betrage 22 Prozent – für etwa 6 Millionen Menschen in Deutschland eine spürbare Verbesserung von derzeit 1700 Euro auf 2100 Euro bei einer Vollzeitstelle.

Unser Urteil: Zwar ist ein Teil dieser Verbesserung durch die hohe Inflation bereits schon wieder weggeschmolzen, dennoch wird die Erhöhung zum 1.10.2022 eine deutliche Entlastung für Beschäftigte im Niedriglohn-Sektor bringen. Wichtig ist, die Preissteigerungen im Blick zu behalten und dass die Mindestlohnkommission möglichst zeitnah über weitere Anpassungen entscheidet.

 

 

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