Personal: So buchen Sie Minijobs 2025 richtig und vermeiden Fehler

+++Tipp+++ Spezialreport Minijobs und Midijobs 2024 und 2025: Unser Autor und Arbeitsrechtsexperte Prof. Dr. Joachim Weyand erläutert Ihnen in diesem kompakten Spezialreport, was sich bei Mini- und Midijobs ändert. Hier klicken und kostenlos downloaden.

Minijobs sind für viele Unternehmen eine flexible Möglichkeit, Arbeitskräfte einzusetzen. Die korrekte buchhalterische Erfassung stellt jedoch häufig eine Herausforderung dar. In diesem Praxisbeitrag erläutern wir Ihnen detailliert, wie Sie Löhne und Abgaben für Minijobber im Jahr 2025 rechtssicher verbuchen und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen Sie dabei berücksichtigen müssen.

Was ein Minijob ist

Die geringfügige Beschäftigung, besser bekannt als Minijob, ist in § 8 Abs. 1 SGB IV gesetzlich verankert. Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Minijobs: zum einen die geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einer Verdienstgrenze von 556 € monatlich (Stand 2025), zum anderen die kurzfristige Beschäftigung, die auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist.

Die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen wurde zum 01.01.2025 an den gesetzlichen Mindestlohn angepasst und auf 556 € pro Monat angehoben. Eine Besonderheit des Minijobs besteht darin, dass die Arbeitnehmer von den regulären Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind. Die Arbeitgeber hingegen sind verpflichtet, pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale zu entrichten.

Welche Abgaben für einen Minijob anfallen

Arbeitgeber haben bei der Beschäftigung von Minijobbern verschiedene Pflichtabgaben an die Minijob-Zentrale zu entrichten. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Die Sozialversicherungsbeiträge umfassen 13 % des Bruttolohns für die Krankenversicherung sowie 15 % für die Rentenversicherung. Dabei ist zu beachten, dass Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich gem. § 6 Abs. 1b SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Die pauschale Lohnsteuer beträgt einheitlich 2 % und beinhaltet bereits den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer (§ 40a Abs. 2 EStG).

Zusätzlich fallen noch verschiedene Umlagen an: Die U1-Umlage für Krankheit beträgt 1,1 %, die U2-Umlage für Mutterschaft wurde zum 01.01.2025 auf 0,22 % festgesetzt. Hinzu kommt die Insolvenzgeldumlage i.H.v. 0,15 % (Stand: 01.01.2025).

In der Summe ergeben sich damit Gesamtabgaben von etwa 31,47 % des Arbeitsentgelts. Diese Abgaben sind für Arbeitgeber ein wichtiger Kostenfaktor, der bei der Kalkulation der tatsächlichen Personalkosten berücksichtigt werden muss.

Praxisbeispiel: Minijob richtig buchen

Der Arbeitgeber Müller GmbH beschäftigt eine Bürohilfe als Minijobberin. Die Angestellte erhält monatlich 450 € und hat sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Die Abgaben betragen:

  • Krankenversicherung (13 %): 58,50 €
  • Rentenversicherung (15 %): 67,50 €
  • Pauschalsteuer (2 %): 9,00 €
  • Umlagen (1,47 %): 6,62 € (berechnet als Summe von U1: 4,95 €; U2: 0,99 €; Insolvenzgeldumlage: 0,68 €)

Gesamtbelastung für den Arbeitgeber: 591,62 €

Buchungssatz für den Minijob

Buchung des Lohns

4195

Löhne für Minijob

450 €

an

1000

Kasse

450 €

 

Buchung der Abgaben an die Minijob-Zentrale

4194

Pauschale Steuern und Abgaben für Minijobs

141,62 €

an

1200

Bank

141,62 €

 

Beachte: Das Konto 4194 dient der Erfassung der pauschalen Steuern und Abgaben für Minijobber im SKR 03.

 

Fazit

Die Buchung eines Minijobs erfordert die genaue Kenntnis der aktuellen Abgabensätze und gesetzlichen Bestimmungen. Unternehmen sollten die Zahlungsfristen an die Minijob-Zentrale beachten und die Ausübung der Wahlmöglichkeiten der Arbeitnehmer zur Rentenversicherungspflicht dokumentieren.

Felix Ozimek, Steuerberater

Spezialreport: Minijobs und Midijobs 2024 und 2025

Unser Autor und Arbeitsrechtsexperte Prof. Dr. Joachim Weyand erläutert Ihnen in diesem kompakten Spezialreport, was sich bei Mini- und Midijobs ändert.

» Hier kostenlos downloaden!

» Minijob und Midijob

Zum 01.01.2025 wird aus dem beliebten 538-€-Job ein 556-€-Job. Entsprechend verschiebt sich die Untergrenze beim Midijob. Unsere Infografiken zeigen Arbeitgebern, was zu tun ist.

» Hier anfordern!