Der Betreiber des Bundesanzeigers ist für die Überwachung und Überprüfung der fristgemäßen und vollständigen Einreichung der offenzulegenden Unterlagen verantwortlich. Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über alle relevanten Informationen, die Sie als Steuerberater unbedingt wissen sollten. Welche Rolle spielt der Bundesanzeiger in Bezug auf die zu wahrende Frist? Wann gelten Erleichterungsmöglichkeiten als zu Unrecht in Anspruch genommen? Unsere Fachartikel bietet Ihnen die Antworten auf diese und noch viele weitere Fragen.
Die Prüfung der Vollzähligkeit stellt darauf ab, ob alle Unterlagen eingereicht wurden, die für die Rechtsform, Unternehmensgröße, Branche und Art der Offenlegung erforderlich sind, und ob von etwaigen größenabhängigen Erleichterungen zu Recht Gebrauch gemacht wurde. Nicht vom Betreiber des Bundesanzeigers geprüft wird hierbei der materielle Inhalt der veröffentlichten Unterlagen. Was gehört alles dazu? Lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr!
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Kleinstkapitalgesellschaft nach § 256 Abs. 2 Satz 1 HGB haben das Wahlrecht, ihre Publikationspflichten durch eine elektronische Offenlegung ihres Jahresabschlusses oder durch die elektronische Einreichung der Bilanz und Erteilung eines dauerhaften Hinterlegungsauftrags beim Betreiber des Bundesanzeigers zu erfüllen. Was muss die Kleinstkapitalgesellschaft tun, um von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen? Lesen Sie jetzt mehr über den Ablauf der Bekanntmachung durch den Bundesanzeiger.
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Wie genau erfolgt denn nun die Offenlegung bei dem Bundesanzeiger? Kann das jeder oder ist eine Anmeldung beim Bundesanzeiger vorab nötig? Informieren Sie sich bei uns genau über die Vorgehensweise der Offenlegung beim Bundesanzeiger. Klicken Sie hier!
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