Pensionszusage: Das sollten Sie als Steuerberater wissen!

Die Pensionszusage ist ein potenzielles Veräußerungshindernis und ihre Gewährung kann ein steuerlich interessantes Gestaltungsmittel sein. Gerade deswegen ist die Pensionszusage eine Thematik, die Ihnen als Steuerberater bekannt sein sollte. Auf dieser Seite haben wir diverse Fachbeiträge und einschlägige Gerichtsentscheidungen für Sie zusammengestellt. Hier geht es weiter!

 

Die Pensionszusage als Gestaltungsmittel und Verkaufshindernis im Überblick!

Grundsätzlich werden laufende Beiträge, Zuwendungen und Sonderzahlungen, die ein Arbeitgeber aus einem bestehenden Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zahlt, unmittelbar zu Arbeitslohn i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG führen. Anders liegt es hingegen bei der direkten Pensionszusage. In diesem Beitrag geben wir für Sie als Steuerberater einen kompakten Überblick über die Pensionszusage als Gestaltungsmittel und Verkaufshindernis. Klicken Sie hier!

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Pensionszusage: Maßnahmen zur Beseitigung des Verkaufshindernisses

Wegen des verkaufshindernden Charakters der Pensionszusage kann es angezeigt sein, bestehende Pensionsverpflichtungen vor einer avisierten Veräußerung auszulagern und somit gleichsam zu beseitigen. Die Frage, ob bestehende Pensionszusagen steuerneutral ausgelagert werden können, war in der Vergangenheit allerdings mit erheblicher Unsicherheit behaftet. Dieser Fachbeitrag fasst die wesentlichen Aspekte zur Beseitigung der Pensionszusage zusammen. Mit nur einem Klick lesen Sie mehr!

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Übertragung der Pensionszusage auf eine Rentner-GmbH: Relevantes zum Thema für Ihre Beratungspraxis lesen Sie hier!

Der BFH hatte in den sog. Pensionsfondsentscheidungen I und II über die Beurteilung von Gestaltungspraktiken im Zusammenhang mit Pensionszusagen und deren Übertragung zu befinden. In diesem Beitrag analysieren wir diese gerade für die Steuerpraxis äußerst relevanten Gerichtsentscheidungen für Sie, veranschaulichen die Fallgestaltungen anhand von übersichtlichen Schaubildern und erläutern die aus den Entscheidungen resultierenden Konsequenzen. Lesen Sie hier weiter!

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Rechtsprechung zum Thema Pensionszusage: Ertragsteuerliche Behandlung der Ablösung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage an einen Dritten, der die Pensionsverpflichtung übernommen hat (BFH - Urteil vom 18.08.2016 VI R 18/13)

Lesen Sie hier die Pensionsfondsentscheidung II des BFH zur ertragsteuerlichen Behandlung der Ablösung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage an einen Dritten, der die Pensionsverpflichtung übernommen hat!

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Übersicht: Verbleibende Risiken und Gestaltungsgrenzen der Pensionszusage

Die Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Pensionszusage sind allerdings nicht völlig grenzen- und risikolos. Die wichtigsten Informationen zu verbleibenden Risiken und Gestaltungsgrenzen der Pensionszusage haben wir in diesem Fachbeitrag für Sie zusammengestellt und geben praxisnahe Hinweise für Ihre Beratungstätigkeit. Klicken Sie hier zum Beitrag!

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Rechtsprechung zum Thema Pensionszusage: Körperschaftsteuerliche Bewertung einer Änderung der Pensionszusage vor dem Ausscheiden des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers (FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 06.09.2016 6 K 6168/13)

Auf dieser Seite finden Sie das Urteil des FG Berlin-Brandenburg, dass die körperschaftsteuerliche Bewertung einer Änderung der Pensionszusage vor dem Ausscheiden des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführerszum Gegenstand hatte. Klicken Sie hier!

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Rechtsprechung zum Thema Pensionszusage: Wirksamkeit einer Pensionszusage zu Gunsten des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH (BFH - Urteil vom 20.07.2016 I R 33/15)

Lesen Sie hier das BFH-Urteil zur Wirksamkeit einer Pensionszusage zu Gunsten des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, mit nur einem Klick!

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Weitere Nachrichten zu aktuellen Entscheidungen rund um die Pensionszusage

 

Pensionszusagen: Wann sind Vorbehalte steuerschädlich?

Der BFH hat die Grundsätze für die Bildung von Pensionsrückstellungen im Zuge der betrieblichen Altersversorgung klargestellt. Steht die Pensionszusage unter einem Vorbehalt, nach dem die Anwartschaft oder Leistung gemindert oder entzogen werden kann, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung nur in eng begrenzten Fällen zulässig. Der Vorbehalt muss dann den arbeitsrechtlichen Regeln entsprechen. Hier mehr zu BFH, Urt. v. 06.12.2022 - IV R 21/19 erfahren.

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