Schon die Vorbereitung eines Unternehmenskaufs will gekonnt sein. Das gilt natürlich auch für solche Unternehmenskäufe, die Personengesellschaften betreffen. In unseren Beiträgen führen wir die wichtigsten Informationen zur Personengesellschaft in der Vorbereitung des Unternehmenskaufs für Sie zusammen. Hier geht es zu den Fachbeiträgen!
Die anerkannten Bewertungsmethoden haben allgemeine Gültigkeit und können grundsätzlich bei der Vorbereitung eines Unternehmenskaufs für die Bewertung von Gesellschaften unterschiedlicher Größenordnung oder Rechtsform herangezogen werden. Insbesondere bei der Festsetzung eines adäquaten Steuersatzes ist aber zwischen Kapital- und Personengesellschaften zu unterscheiden. Worauf Sie insofern achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag!
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Im Rahmen der Vorbereitung eines Unternehmenskaufs, der sich auf Anteile an Personengesellschaften bezieht, sind einige Besonderheiten bei der steuerlichen Bewertung hervorzuheben. Für Ihre Steuerpraxis haben wir hier das Wichtigste zusammengefasst. Klicken Sie weiter!
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Vielfach besteht in der Praxis der Wunsch, bei der Vorbereitung eines Unternehmenskaufs wesentliche Betriebsgrundlagen im Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen einer Personengesellschaft bei der Veräußerung des Mitunternehmeranteils zurückzubehalten und entweder vor dem Zeitpunkt der Veräußerung oder zeit- oder taggleich mit der Veräußerung zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen zu überführen oder zu übertragen. Hier erläutern wir, was Sie als Steuerberater zur Vorab-Auslagerung bei Übertragung einer Personengesellschaft wissen müssen!
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Um einen Kaufpreisabschlag zu vermeiden oder sogar einen unter rein steuerlichen Gesichtspunkten höheren Kaufpreis durchzusetzen, kann es in bestimmten Fällen für den Veräußerer beim Unternehmenskauf empfehlenswert sein, eine Kapitalgesellschaft vor der Anteilsveräußerung in eine Personengesellschaft umzuwandeln und anschließend den ganzen Betrieb oder auch nur einen Anteil an der Personengesellschaft zu veräußern. Lesen Sie hier Näheres zu dieser Gestaltung und seien Sie auch in diesem Bereich topinformiert!
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Eine wichtige Steuerfalle, die Sie als Steuerberater schon in der Vorbereitungsphase des Unternehmenskaufs im Blick haben sollten, enthält die Missbrauchsregelung des § 18 Abs. 3 UmwStG. Sie betrifft zwar genau genommen den Veräußerer, ihre Nichtbeachtung kann allerdings wirtschaftlich gesehen genauso auch den Erwerber treffen. Wie sich die besagte Steuerfalle konkret auswirkt erläutern wir in diesem Beitrag, wobei insbesondere auf die Personengesellschaft eingegangen wird. Klicken Sie hier!
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Das Doppelstockmodell betrifft Unternehmenskaufverträge, die sich auf Personengesellschaften beziehen und hat sich als Reaktion auf diejenigen Nachteile herausgebildet, die sich aus § 18 Abs. 3 UmwStG ergeben können. Um es bestmöglich für Ihren Mandanten nutzbar zu machen, sollten Sie bereits im Rahmen der Vorbereitung des Unternehmenskaufs entsprechende Vorkehrungen treffen. Auf dieser Seite finden Sie das Wichtigste zum Doppelstockmodell kompakt für Sie zusammengefasst!
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