Alles Wissenswerte zur Liquidation der Personengesellschaft - Realteilung
Eine Personenhandelsgesellschaft ist regelmäßig vollbeendet, wenn die Liquidation abgeschlossen und das Gesellschaftsvermögen vollständig abgewickelt ist. Darüber hinaus endet eine Personengesellschaft mit dem Auflösungsbeschluss auch ohne Durchführung eines Liquidationsverfahrens, wenn die Gesellschaft zuvor durch ihre geschäftliche Betätigung ihr Aktivvermögen verloren hat und Nachschüsse der Gesellschafter zur Begleichung der Schulden im Rahmen der Abwicklung nicht zu erlangen sind. Auf die Löschung im Handelsregister kommt es dagegen nicht an, denn diese hat lediglich deklaratorische Bedeutung. Erfahren Sie im folgenden Grundlagenbeitrag alles, was Sie zu Liquidation einer Personengesellschaft wissen müssen.