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Es ist soweit: Die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ist endgültig am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die Änderungen gelten nicht nur für neu gegründete, sondern auch für bereits bestehende Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften.
Im vorliegenden Spezialreport zeigt Ihnen Rechtsanwalt Wolfgang C. Fahlbusch, welche weitreichenden Änderungen Sie nun im Gesellschaftsrecht im Blick behalten sollten.
Alles in allem erhalten Sie auf 31 Seiten einen Spezialreport, mit dem Sie auch in der „MoPeG-Ära” ab 2024 gut gerüstet sind bei Vertragsgestaltungen für Personengesellschaften!
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