Wenn sich die familiäre Situation Ihres Mandanten verändert, er sich etwa scheiden lässt, ein Elternteil ins Altenheim kommt oder sein Kind geboren wird, hat dies häufig Auswirkungen auf seine steuerliche Situation - gleichzeitig stellen sich aber viele juristische Fragen. Da kann es häufig dazu kommen, dass Rechtsfragen aus dem Familienrecht an den Steuerberater herangetragen werden. Eine familienrechtliche Beratung ist für den Steuerberater jedoch eine Gradwanderung zwischen erlaubter Rechtsdienstleistung und unzulässiger Beratung. Daher finden Sie hier das Wichtigste aus dem Familienrecht für Steuerberater: juristische Grundlagen und konkrete Handlungsanweisungen, damit Ihr Vorgehen im zulässigen Bereich bleibt!
Ein Mandant ruft am Montagmorgen an. Seine Frau habe sich am Wochenende von ihm getrennt. Es habe ein längeres Streitgespräch gegeben. Er wolle sofort geschieden werden. Es sei unzumutbar, mit dieser Frau weiter verheiratet zu sein. Er gehe aber davon aus, dass sich seine Frau mit allen Mitteln gegen eine Scheidung wehren werde.
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Bei diesen Beratungssituationen stellen sich ähnliche Fragen: Unterhaltsberechtigung eines Kindes, das gerade seine dritte Ausbildung abgebrochen hat, Unterhaltsanspruch der Ehefrau, die mit dem neuen Partner ein besseres Leben beginnen will, Unterhaltsanspruch des nichtehelichen Partners, von dem die Trennung erfolgte,oder gar der Eltern, die nun in einem Pflegeheim leben.
Hier erhalten Steuerberater die Informationen über das Unterhaltsrecht, die für die steuerrechtliche Beratung unerlässlich sind.
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Der Sohn von Herrn Maier hat erfolgreich die Abiturprüfung abgelegt. Er will und wird studieren. Zunächst beabsichtigt er aber eine einjährige Reise durch Südamerika, um den Schulstress abzuschütteln und sich innerlich auf den neuen Lebensabschnitt vorzubereiten. Herr Maier hat dafür kein Verständnis. Er fragt, was er machen kann.
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Die Ehegatten Schnell streiten sich seit Jahren. Frau Schnell macht geltend, ihr Mann halte sie zu kurz. Ihr stehe kaum Geld zur Verfügung. Sie erklärt ihrem Mann immer mal wieder, sie werde sich trennen und scheiden lassen. Dann werde er ihr richtig Geld zahlen müssen. Herr Schnell will wissen, was ihm blühen kann.
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Frau Müller und Herr Schubert leben unverheiratet zusammen. Sie bekommen ein Kind. Herr Schubert hält die Situation, in der sich seine Partnerin nun voll und ganz nur noch der Pflege und Betreuung des Kindes widmet, nicht aus und trennt sich. Er will wissen, was nun unterhaltsrechtlich auf ihn zukommt.
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Die Eltern von Herrn Niemann sind betagt. Er selber hat schon seit langem nur schlechten Kontakt zu ihnen. Bisher wurden sie von seiner Schwester, dem weiteren Kind seiner Eltern betreut. Der Schwester wird es nun zu viel, weshalb der Umzug der Eltern in ein Pflegeheim ansteht. Herr Niemann befürchtet, nun für die Heimkosten geradestehen zu müssen.
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Der Mandant lebt seit einiger Zeit von seiner Frau getrennt. Er zahlt ihr Unterhalt für sie und die Kinder. Er möchte wissen, wie es um den Zugewinnausgleich und die Vermögensauseinandersetzung bestellt ist.
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Der Mandant möchte wissen, wie es anlässlich seiner Scheidung um seine Rentenanwartschaften bestellt ist.
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Ein älterer Mandant erklärt seinem Steuerberater, die Ehe seiner Tochter mit dem Schwiegersohn gehe gerade auseinander. Er habe den beiden immer wieder Geld gegeben. Der Mandant möchte wissen, ob er dieses Geld zurückverlangen kann.
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An den Steuerberater wird die Frage herangetragen, ob es möglich ist, einen Ehevertrag zu schließen, um allen möglichen Streitigkeiten anlässlich Trennung und Scheidung von vornherein aus dem Weg zu gehen. Am besten werde dieser so gestaltet, dass keiner etwas vom anderen verlangen könne.
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