Als Steuerberater sind Sie mit dem Mietrecht zumindest in den Grundzügen vertraut, möglicherweise vermieten Sie sogar selbst. Aber auch, wenn Sie sich zutrauen, als Steuerberater mietrechtliche Beratungen Ihrer Mandanten durchzuführen, müssen Sie die Grenzen der zulässigen Rechtsberatung nach dem RDG einhalten. Wo diese genau verläuft zeigen unsere Fälle zu typischen Beratungssituationen: Für jedes einzelne mietrechtliche Problemfeld finden Sie hier Empfehlungen dazu, worauf Sie Ihren Mandanten hinweisen dürfen! Außerdem bieten die Falllösungen einen schnellen Einstieg ins Mietrecht für Steuerberater.
Ein Mandant berichtet, dass er gerne eine Wohnung einem Arbeitskollegen gegen Entgelt zur Verfügung stellen möchte, dabei solle aber aufgrund der mieterfreundlichen Gesetzgebung der Abschluss eines Mietvertrags vermieden werden. Ist dies möglich?
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Ein Mandant hat verschiedene Mietinteressenten und möchte über diese so viele Informationen wie möglich erhalten. Er fragt, welche Auskünfte er beanspruchen darf.
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Ein Mandant berichtet, dass er einem früheren Freund (F) eine Wohnung überlassen hat, für die dieser nichts bezahlen müsse. Es sei lediglich vereinbart, dass der Freund Hausmeistertätigkeiten im Objekt als Gegenleistung zu verrichten hat. Da der Mandant inzwischen einen Mietinteressenten hat, der die Wohnung für eine horrende Monatsmiete anmieten möchte, verlangt er die sofortige Räumung der Wohnung durch F. Mit Erfolg?
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Ein Mandant vermietet im Zentrum von Berlin seit Jahren eine Wohnung, die jetzt neu vermietet werden soll. Der Mandant möchte bei der Neuvermietung einen Mietzins erzielen, der die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 % übersteigt. Er fragt, ob dies rechtlich zulässig ist.
Hier finden Sie noch weitere Falllösungen, die die Miethöhe betreffen. Beantwortet werden etwa die Fragen nach der fehlenden Vereinbarung der Miethöhe, den Grenzen der Mietpreisvereinbarung durch § 5 WiStG, zur Indexmiete bei Wohnraummietverträgen, Staffelmietvereinbarungen, Mieterhöhungen durch Vereinbarungen oder Gesetz, zum richtigen Adressaten, zum Mietspiegel und zur Mieterhöhung bei Modernisierungsmaßnahmen.
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Mieter Mayer hat drei volle Monatsmieten an den Mandanten nicht bezahlt. Dieser will das Wohnraummietverhältnis sofort beenden und fragt, was er zu tun hat.
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Ein Mandant berichtet, dass er mit seinem Vermieter einen Gewerberaummietvertrag abgeschlossen hat. Auf Miete, Betriebskostenvorauszahlungen und Betriebskostenabrechnungen ist jeweils Umsatzsteuer zu entrichten, der Vermieter hatte zur Umsatzsteuer optiert. Der Mandant möchte die auf die Miete und die Betriebskostenvorauszahlungen geleistete Umsatzsteuer im Wege des Vorsteuerabzugs geltend machen, wofür er nach § 14 UStG eine Rechnung benötigt. Da der Mietvertrag weder die Steuernummer noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Vermieters enthält, fehlt es an den Mindestangaben gem. § 14 Abs. UStG. Der Mietvertrag erfüllt damit nicht die Voraussetzungen, die an eine Dauerrechnung zur Vorlage beim Finanzamt zu stellen sind. Nachdem der Vermieter nicht bereit ist, der Mandantschaft eine Rechnung auszustellen, fragt diese, ob sie an der zu bezahlenden Miete ein Zurückbehaltungsrecht ausüben kann.
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Ein Mandant hat mit einem Mieter ein Wohnraummietverhältnis begründet. Ein schriftlicher Mietvertrag liegt vor, der keine Regelung zur Mieterhöhung enthält. Das Mietverhältnis läuft seit drei Jahren. Der Vermieter möchte die Miete erhöhen.
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Ein Mandant, der Wohnungen vermietet, fragt Sie, wie und welche Betriebskosten auf seine Mieter umgelegt werden können, und was er bei der Abrechnung beachten muss.
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Ein Mandant hat ein Mietobjekt vermietet, das der Mieter nicht pfleglich behandelt. Der Mandant befürchtet daher, dass er nach Ablauf des Mietverhältnisses erhebliche Zahlungsansprüche wegen der Verschlechterung der Mietsache gegenüber dem Mieter geltend machen muss.
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Ein Mandant hat in einem Objekt mehrere Wohnungen an verschiedene Mieter vermietet. Einzelne Mieter beschweren sich über erhebliche Lärmbelästigungen durch einen Mitmieter und leichten Nikotingeruch vom Balkon einer Nachbarwohnung. Der Mandant fragt Sie, was er unternehmen kann.
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In einer Mietwohnung, die der Mandant angemietet hat, sind die Wasserleitungen brüchig. Der Vermieter des Mandanten lehnt die Erneuerung ab, da dies Mietersache sei. Trifft dies zu?
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Die Mandanten sind Eheleute, die mit ihrem Kleinkind eine Dreizimmerwohnung derzeit zur Miete bewohnen. Sie haben ein vermietetes Reihenhaus mit fünf Zimmern und einer Wohnfläche von 120 qm gekauft. Im Reihenhaus wohnt ein 50-jähriger Single zur Miete. Die Mandanten möchten wissen, ob dieses Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs wirksam gekündigt werden kann.
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Ein Mandant ist Vermieter verschiedener Mietobjekte. Er möchte wissen, welche Ansprüche ihm bei Beendigung der einzelnen Mietverhältnisse grundsätzlich zustehen und welche Gegenansprüche die Mieter möglicherweise geltend machen können.
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Ein Mandant ist Vermieter einer Gewerbeimmobilie. Er möchte das Mietverhältnis auf seinen Sohn übertragen und fragt Sie, wie dies zu bewerkstelligen ist.
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Ein Mandant hat an einen Mieter ein Bürogebäude zur gewerblichen Nutzung vermietet. Das Mietverhältnis wurde vom Mandanten aufgrund verschiedener Vertragspflichtverletzungen des Mieters außerordentlich fristlos gekündigt. Da der Mieter die Mieträume nicht herausgibt, möchte der Mandant die Türschlösser zum Mietobjekt austauschen. Er fragt Sie, ob er dies veranlassen kann.
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Ein Mandant möchte ein vermietetes Hausgrundstück erwerben und fragt, wie sich der Erwerb auf bestehende Mietverhältnisse auswirken würde.
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