Die Rechtsform eines Unternehmens hat viele Auswirkungen auf die rechtliche und steuerliche Behandlung des Unternehmens. Gerade im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen, wo es naturgemäß auf eine größtmögliche Gewinnerzielung und gleichsam Kostenersparnis ankommt, nimmt die Rechtsformwahl eine herausragende Rolle ein. In unseren Fachbeiträgen gehen wir auf die wichtigsten Bereiche ein, in denen die Rechtsform des Unternehmens relevant ist und geben Ihnen eine praktische Checkliste als Arbeitshilfe an die Hand. Klicken Sie weiter, um rundum informiert zu sein!
Die Rechtsform eines Unternehmens sollte auf die entsprechenden Zwecke des Unternehmens angepasst sein. Ein Unternehmenskauf ist stets ein Anlass zu prüfen, inwieweit die Rechtsform des erworbenen Unternehmens einerseits noch zur wirtschaftlichen Tätigkeit der erworbenen Einheit selbst und andererseits zur Struktur, in die die Unternehmung eingegliedert werden soll, passt. Hier geben wir Ihnen als Steuerberater einen kompakten Überblick über die Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl eines Unternehmens. Mit einem Klick geht es zum Beitrag!
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Mithilfe rechtsformspezifischer Gestaltungsmöglichkeiten bei der Anteilsübertragung können sich aus Unternehmenssicht wirtschaftlich positive Ergebnisse erzielen lassen. Eine sog. Ummantelung oder auch ein vorgeschalteter Rechtsformwechsel sind Beispiele für solche die Rechtsform des Unternehmens betreffenden Gestaltungsmöglichkeiten. Welche Gestaltungen hier denkbar sind, wie sie ausgestaltet sind und letztlich wie Sie als Steuerberater sie für sich und Ihren Mandanten nutzbar machen können, lesen Sie in unserem Fachbeitrag. Lesen Sie hier weiter!
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Auch im Zusammenhang mit dem Erhalt von steuerlichen Vergünstigungen können rechtsformbezogene Gestaltungen eine wichtige Rolle einnehmen. Für den Erhalt der Vergünstigungen nach § 16 Abs. 4 sowie nach § 34 Abs. 3 EStG kann beispielsweise die Zusammenfassung von Betrieben oder Mitunternehmeranteilen vor der Veräußerung in Form einer Holdinggesellschaft sinnvoll sein. In diesem Fachbeitrag erläutern wir näher, inwiefern Gestaltungen in Bezug auf die Rechtsform von Unternehmen eingesetzt werden können, um Steuervergünstigungen zu erhalten. Klicken Sie hier!
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Das UmwG stellt zusammengefasst vier Arten der Umwandlung zur Verfügung, zu denen auch der Rechtsformwechsel zählt. Welche anderen Umwandlungsarten neben dem Rechtsformwechsel einschlägig sind, wie sie sich voneinander unterscheiden und welche Vorzüge der Rechtsformwechsel im Speziellen mit sich bringt, bringen wir in diesem Fachbeitrag auf den Punkt und geben wertvolle Praxistipps für Ihre Tätigkeit als Steuerberater. Lesen Sie hier weiter!
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Auch in Bezug auf die Abwicklung des Altunternehmens im Anschluss an einen Unternehmenskauf, spielt die Rechtsform des Unternehmens eine nicht zu unterschätzende Rolle. Gerade im Falle eines Asset Deals besteht das Unternehmen des Veräußerers zivilrechtlich noch und das bisherige Unternehmen muss in Abhängigkeit von der Rechtsform noch abgewickelt werden. In diesem Beitrag zeigen wir die gesellschaftsrechtliche Beurteilung bei der Abwicklung des Altunternehmens auf und nehmen dabei besonders in den Fokus, welche Auswirkungen die Rechtsform des betreffenden Unternehmens hat. Klicken Sie hier weiter zum Fachbeitrag!
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Auch bei der Unterscheidung von entgeltlichen, unentgeltlichen und teilentgeltlichen Rechtsgeschäften ist die Rechtsform des Unternehmens von Relevanz. In unserer Checkliste für die Unterscheidung von entgeltlichen, unentgeltlichen und teilentgeltlichen Rechtsgeschäften geben wir Ihnen als Steuerberater die wichtigsten Informationen in Form einer praktischen Arbeitshilfe an die Hand. Klicken Sie hier weiter!
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