Das neue Statusfeststellungsverfahren ist am 01.04.2022 in Kraft getreten. Ziel der Regelungen ist, die Statusfeststellung noch schneller und effizienter zu gestalten. Bisher wurde durch die Statusfeststellung die Frage geklärt, ob eine Sozialversicherungspflicht vorliegt oder nicht. Künftig soll hingegen von der Clearingstelle der DRV Bund entschieden werden, ob eine Beschäftigung oder eine Selbstständigkeit vorliegt.
Es wird also zunächst nur der Erwerbsstatus festgestellt, unabhängig von der Sozialversicherungspflicht.
Beispiel: Eine Werbeagentur beschäftigt ab dem 01.04.2022 einen Grafikdesigner. Da dieser zu einer Berufsgruppe gehört, bei der das Thema Scheinselbstständigkeit häufig relevant ist, beantragt der Arbeitgeber das Statusfeststellungsverfahren. Die Clearingstelle kommt zu dem Ergebnis, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt.
Hinweis: Der Arbeitgeber muss nun selbst entscheiden, in welchen Versicherungszweigen Versicherungspflicht besteht. Für die vor dem 31.03.2022 laufenden Verfahren entscheidet weiterhin die Clearingstelle.
Weitere Berufsgruppen, die vom Thema Scheinselbstständigkeit betroffen sind, sind zum Beispiel:
- Honorarärzte
- Lehrkräfte
- Programmierer
- IT-Berater
- Handwerker
Prognoseentscheidung
Eine Statusfeststellung war bisher erst nach Aufnahme der Tätigkeit möglich. Neu ist nun, dass die Feststellung des Erwerbsstatus auch vor Beginn der Tätigkeit erfolgen kann. Durch die sogenannte Prognoseentscheidung sollen die voraussichtlichen Umstände im Detail dargelegt und beschrieben werden.
Das Vorhandensein einer Scheinselbstständigkeit soll so im Vorfeld vermieden werden. Da es sich nur um eine vorläufige Einschätzung handelt, sollen jegliche Änderungen nach Aufnahme der Tätigkeit der DRV umgehend mitgeteilt werden.
Hinweis: Die Versicherungspflicht beginnt grundsätzlich am Tag der Aufnahme der Beschäftigung. Abweichend davon beginnt die Versicherungspflicht mit Bekanntgabe der Entscheidung der Clearingstelle, sofern der Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme der
- Beschäftigung eingereicht wird,
- der Arbeitnehmer dem späteren Eintritt der Versicherungspflicht zustimmt und
- der Arbeitnehmer nachweist, dass im Zeitraum zwischen Aufnahme der Beschäftigung und der Entscheidung der Clearingstelle ausreichend Schutz gegen Krankheit und Altersvorsorge besteht.
Wer zum Zeitpunkt der Aufnahme der Beschäftigung Rechtssicherheit haben möchte, sollte den Antrag schon vor Beginn der Beschäftigung stellen.
Dreieckskonstellationen
Viele Unternehmen nehmen, insbesondere bei Projektarbeiten, die Hilfe von Fremdpersonal in Anspruch. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob tatsächlich ein Werk- oder Dienstvertrag oder aber beispielsweise eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt. Künftig soll geklärt werden, ob ein echter Dienst- und Werkvertrag vorliegt sowie mit wem das Vertragsverhältnis besteht. Alle Vertragsverhältnisse werden dabei separat geprüft.
Hinweis: Dreieckskonstellationen spielen insbesondere bei der Überlassung von ausländischem Personal eine Rolle. Im neuen Statusfeststellungsverfahren werden alle Rechtsbeziehun gen in einem Verfahren geprüft (auch wenn nur eine Partei den Antrag gestellt hat).
Gruppenfeststellungen
Neu ab 01.04.2022 ist auch die sogenannte Gruppenfeststellung. Dabei werden mehrere Vertragsverhältnisse von unterschiedlichen Personen zu einem Auftraggeber in einem Verfahren geprüft. Ebenso können mehrere gleichartige Vertragsverhältnisse einer Person zum gleichen Aufraggeber geprüft werden. Zu beachten ist bei dieser Neuerung, dass die Prüfung keine Bindungswirkung hat, da es sich lediglich um eine gutachterliche Stellungnahme handelt. Sie bietet dennoch einen gewissen Vertrauensschutz.
Hinweis: Die Gruppenfeststellung muss vom Auftraggeber beantragt werden. Sie ist weder für die DRV noch für andere Versicherungsträger bindend. Wird innerhalb von zwei Jahren nach Zugang der Gruppenfeststellung eine Beschäftigung festgestellt, tritt die Versicherungspflicht mit dem Tag der Bekanntgabe der Feststellung der abhängigen Beschäftigung in Kraft. Die mangelnde Bindungswirkung soll also verhindern, dass über mehrere Jahre hinweg neue Auftragsverhältnisse geschlossen werden, die eben nicht mehr an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden.
Formularpaket des DRV
Auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung findet sich ein Formularpaket zum Statusfeststellungsverfahren.
Dort findet sich der Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus (inkl. Erläuterungen). Separate Anlagen sind im Falle eines Gesellschafter Geschäftsführers einer GmbH sowie für mitarbeitende Angehörige auszufüllen. Ebenso gibt es eine separate Anlage zur Beschreibung des Auftragsverhältnisses. Das Antragsformular (inkl. Anlagen) ist vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer gemeinsam auszufüllen und zu unterschreiben.
Hinweis: Die neuen Regelungen gelten zunächst nur bis zum 30.06.2027. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.