Die folgende Seite bietet Ihnen als Steuerberater eine kompakte Zusammenfassung aller steuerlichen Besonderheiten, die für den Asset Deal beim Unternehmenskauf zu beachten sind. Wir informieren Sie über Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, die Erwerberhaftung nach § 75 AO beim Asset Deal und mehr! Lesen Sie bis zum Schluss, um rundum informiert zu sein!
Bei einem Unternehmenskauf in Form eines Asset Deals ist der Verkäufer regelmäßig auch Unternehmern i.S.d. § 2 UStG, somit ist die Übertragung grundsätzlich umsatzsteuerbar und umsatzsteuerplichtig. Was sind Ausnahmen, in denen beim Asset Deal keine Umsatzsteuer anfällt? Was ist aus vertraglicher Sicht beim Asset Deal regelungsbedürftig? Was müssen Sie über den Erwerb noch laufender Vorsteuerkorrekturzeiträume wissen? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Umsatzsteuer beim Asset Deal finden Sie hier!
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Wie ermittlen Sie die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer beim Asset Deal? Was ist die Boruttau'sche Formel? Gibt es beim Asset Deal Gestaltungsmöglichkeiten, um die Grunderwerbsteuer zu vermeiden? Die Antworten auf diese und weitere Fragen zur Grunderwerbsteuer beim Asset Deal finden Sie in unserem Fachbeitrag, der neben allen relevanten Informationen auch zahlreiche Beispiele zur Veranschaulichung und Praxistipps für Sie enthält! Klicken Sie hier!
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Erfahren Sie in unserem Fachbeitrag, welche umsatzsteuerliche Besonderheiten Sie beim Asset Deal in Form einer Geschäftsveräußerung im Ganzen im Auge behalten müssen! Klicken Sie hier!
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Die fehlende Übernahme steuerlichen Verbindlichkeiten und Risiken aus dem Betrieb, was aus steuerlicher Sicht einen wesentlichen Vorzug des Asset Deals darstellt, wird durch § 75 AO für bestimmte Steuern eingeschränkt. In unserem Fachbeitrag erfahren Sie alles, was Sie über die Erwerberhaftung nach § 75 AO beim Asset Deal wissen müssen. Lesen Sie weiter!
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