Ein Share Deal liegt vor, wenn nicht das Unternehmen selbst, sondern die Anteile am Unternehmensträger verkauft werden. Auf unserer Themenseite finden Sie als Steuerberater eine kompakte Zusammenfassung aller relevanter Informationen rund um den Share Deal, z.B. über Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Steuerklauseln, steuerliche Freistellung beim Share Deal und mehr! Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen und worauf es ankommt! Lesen Sie bis zum Schluss!
Ein Verkauf von Anteilen an Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften im Rahmen eines Share Deals ist regelmäßig gem. § 4 Nr. 8 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Doch trotzdem kann beim Share Deal ein relevantes Restrisiko hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung der Transaktion bleiben. Was wir Ihnen in einem solchen Fall empehlen und alles weitere zur Umsatzsteuer beim Share Deal finden Sie hier in unserem Fachbeitrag. Lesen Sie weiter!
Mehr erfahren
Alle Informationen über die Grunderwerbsteuer beim Share Deal, z.B. Grunderwerbsteuertatbestände, Bemessungsgrundlage, Anteilsvereinigung in einer Hand, Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer, Steuerklauseln im Unternehmenskaufvertrag und mehr finden Sie hier! Beachten Sie außerdem unsere unten verlinkte Themenseite, die sich noch intensiver mit der Grunderwerbsteuer beim Share Deal auseinandersetzt!
Mehr erfahren
Was ist aus steuerlicher Sicht der entscheidende Unterschied zwischen Share Deal und Asset Deal? Wie kann beim Share Deal sichergestellt werden, dass der von den Parteien gefundene Kaufpreis durch nachlaufend abfließende Liquidität in Form von Steuernachforderungen für Zeiträume vor dem wirtschaftlichen Stichtag nicht verändert wird? Was sind typische Bestandteile einer Steuerklausel und was müssen Sie über steuerliche Garantien beim Share Deal wissen? Klicken Sie hier, um die Antworten zu erfahren!
Mehr erfahren
Kern der Steuerklausel beim Share Deal ist die Verpflichtung des Verkäufers zur Freistellung des Käufers von Steuern, die die Zielgesellschaft für Zeiträume bis zum wirtschaftlichen Stichtag zu zahlen hat. Welche Besonderheiten gelten bei der Vereinbarung eines sog. Locked-Box-Kaufpreises? Welche Ausnahmen von der Freistellungspflicht müssen Sie kennen? Anhand zahlreicher Beispiele zeigen wir Ihnen anschaulich, worauf es bei der steuerlichen Freistellung beim Share Deal ankommt! Klicken Sie hier!
Mehr erfahren
Steuererstattungen des Vorstichzeitraums, Auskehr bilanzierter Rückstellungen, Kooperationen nach dem Vertragsvollzug, Verjährung und Anspruchsbeschränkungen: Hier finden Sie weitere relevante Informationen über den Share Deal!
Mehr erfahren