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Am 01.01.2022 wurde die Sachbezugsfreigrenze von zuvor 44 € auf 50 € angehoben. Der Clou: Die Zuwendungen bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei – es profitieren also Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sachliche Vorteile im Wert von 50 € bringen dem Arbeitnehmer monatlich meist mehr netto ein als eine Gehaltserhöhung von 60 €!
Doch damit das auch wirklich anerkannt wird, müssen einige Details beachtet werden. Welche das sind, erfahren Sie jetzt in diesem aktuellen Leitfaden mit zahlreichen Beispielen direkt aus der Praxis.
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