Steuerbare Umsätze i.S.d. § 1 Abs. 1 UStG sind grundsätzlich, soweit sie nicht ausdrücklich durch das Umsatzsteuergesetz befreit sind, steuerpflichtig. Die §§ 4 – 9 UStG regeln im Wesentlichen die Steuerbefreiungen und Steuervergütungen im Umsatzsteuerrecht. Das Umsatzsteuerrecht unterscheidet – hinsichtlich der Wirkungsweise – zwischen echten und unechten Steuerbefreiungen. Abgrenzungsmerkmal ist hierbei, inwieweit die Steuerbefreiung einen möglichen Vorsteuerabzug behindert.
Siehe auch:
Grenzüberschreitende Güterbeförderung
Innergemeinschaftliche Lieferung
Steuerbefreiung des innergemeinschaftlichen Erwerbs
Steuerfreie Grundstückslieferung
Steuerfreie Vermittlungsleistung