Arten von wiederkehrenden Leistungen bei der vorweggenommenen Erbfolge im Überblick!
Unter dem Begriff Versorgungsleistungen (also Renten oder dauernde Lasten) versteht die Finanzverwaltung wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung zur vorweggenommenen Erbfolge – sogenannte Vermögensübergabe. Der Übergeber behält sich bei dieser Verfahrensweise in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge seines Vermögens vor, die nunmehr allerdings vom Übernehmer erwirtschaftet werden müssen. In diesem Fachbeitrag gehen wir genauer auf die Arten von wiederkehrenden Leistungen bei der vorweggenommenen Erbfolge ein und geben Ihnen eine tabellarische Übersicht über diese als Arbeitshilfe an die Hand. Klicken Sie hier!