Vorsorgevollmacht in der steuerlichen Gestaltung zu Lebzeiten: Was Sie als Steuerberater unbedingt beachten sollten!

Neben der Anordnung der Testamentsvollstreckung hat der Erblasser durch Erteilung einer Vollmacht auch die Möglichkeit, Bestimmungen zu treffen, die die Abwicklung seines Nachlasses betreffen. Vom Erblasser erteilte Vollmachten gelten grundsätzlich – wenn nichts anderes bestimmt ist – über dessen Tod hinaus (§§ 168 Satz 1, 672 Satz 2 BGB). Sinn und Zweck dieses Instruments ist es, dem Erblasser eine Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, für die oft recht lange Zeit vom Erbfall bis zur Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses die Handlungsfähigkeit bezüglich seines Vermögens und auch die ununterbrochene Verwaltung einzelner Vermögensbestandteile, wie etwa eine Unternehmung, zu erhalten. Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht als steuerliche Gestaltungmöglichkeit zu Lebzeiten halten wir in unseren Fachbeiträgen für Sie bereit. Außerdem erhalten Sie Zugriff auf mehrere praktische Arbeitshilfen sowie einschlägige Rechtsprechung. Klicken Sie hier weiter!

 

Die Vorsorgevollmacht als steuerliche Gestaltung zu Lebzeiten im Überblick!

Bevollmächtigt der Erblasser zu Lebzeiten den Vollmachtnehmer, so kann dieser ihn im Rahmen der Vertretungsmacht wirksam vertreten. Das Erlöschen dieser Vollmacht richtet sich auch im Fall des Todes des Vollmachtgebers gemäß § 168 Satz 1 BGB nach dem der Vollmacht zugrundeliegenden Rechtsverhältnis. Im Übrigen kann der Vollmachtgeber bestimmen, dass die Vollmacht über seinen Tod hinaus fortdauern soll. Fehlt eine solche Bestimmung, kann sich das Vorliegen einer transmortalen Vollmacht nach § 168 Satz 1 BGB aus dem Grundverhältnis ergeben. Liegt wie in der Regel ein Auftrag oder Geschäftsbesorgungsvertrag zugrunde, sind §§ 672 Satz 1, 675 BGB einschlägig, sodass die Vollmacht nicht erlischt und somit transmortale Wirkung hat. Sie wollen mehr zum Thema Vorsorgevollmacht als steuerliche Gestaltung zu Lebzeiten erfahren? Genauer gehen wir in diesem Beitrag darauf ein, klicken Sie hier!

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Arbeitshilfe zu Vorsorgevollmacht als steuerliche Gestaltung zu Lebzeiten: Unsere Checkliste zur Versorgungsvollmacht

Was die wichtigsten zu beachtenden Punkte bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht für die steuerliche Gestaltung einer Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten sind, können Sie unserer praktischen Checkliste aus unserer Rubrik „Arbeitshilfe zu Vorsorgevollmacht als steuerliche Gestaltung zu Lebzeiten“ entnehmen. Klicken Sie gleich hier!

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Arbeitshilfe zu Vorsorgevollmacht als steuerliche Gestaltung zu Lebzeiten: Unser Muster zur Vorsorgevollmacht

Welche Bereiche soll die Vorsorgevollmacht zur steuerlichen Gestaltung zu Lebzeiten im konkreten Fall haben? Soll sie sich lediglich auf persönliche Angelegenheiten beschränken oder soll sie vielmehr auch die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Erblassers betreffen? Diese und weitere Fragen hat sich der Erblasser sowie der diesen betreuende Steuerberater zu stellen. Damit Sie ihrem Mandanten die bestmögliche Steuerberatung auch in Bezug auf die Vorsorgevollmacht als steuerliche Gestaltung zu Lebzeiten liefern können und dies mit dem geringstmöglichen Aufwand, haben wir Ihnen auf dieser Seite unser Muster zur Vorsorgevollmacht zur Verfügung gestellt. Mit einem Klick geht es weiter!

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Rechtsprechung zu Vorsorgevollmacht als steuerliche Gestaltung zu Lebzeiten: Einrichtung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Grundstücksveräußerung bei Erteilung einer privatschriftlichen Vorsorgevollmacht gegenüber dem Vorsorgebevollmächtigten (BGH - Beschluss vom 03.02.2016 XII ZB 307/15)

Im Rahmen des vom BGH zu fassenden Beschlusses vom 03.02.2016 nahm dieser zur Einrichtung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Grundstücksveräußerung, wenn dem Vorsorgebevollmächtigten nur eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht erteilt ist, Stellung. Was das Ergebnis des BGH hierbei war und wie er es begründete, können Sie gleich auf der nächsten Seite nachlesen. Klicken Sie hier!

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Rechtsprechung zu Vorsorgevollmacht als steuerliche Gestaltung zu Lebzeiten: Auslegung eines Testaments (OLG München - Beschluss vom 15.07.2010 31 Wx 33/10)

Gegenstand dieses Beschlusses des OLG München war die Auslegung eines Testaments, in dem die Erblasserin über ihre wertlose Wohnungseinrichtung, nicht aber über ihr Geldvermögen zugunsten einer Person verfügt, der sie Kontovollmacht über den Tod hinaus erteilt hatte. Wie die Entscheidung des OLG München ausfiel, lesen Sie auf der nachfolgenden Seite aus unserem Bereich „Rechtsprechung zu Vorsorgevollmacht als steuerliche Gestaltung zu Lebzeiten“!

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Rechtsprechung zu Vorsorgevollmacht als steuerliche Gestaltung zu Lebzeiten: Generalvollmacht zugleich als Vorsorgevollmacht (LG Hamburg - Beschluss vom 12.07.1999 301 T 222/99)

Dieser Beschluss vom 12.07.1999, den das LG Hamburg zu fassen hatte, drehte sich inhaltlich um die Frage, inwieweit eine Generalvollmacht, die zugleich auch als Vorsorgevollmacht Geltung haben soll, ausreichend ist, um die Notwendigkeit einer Betreuung mit den Aufgabenkreisen der Gesundheitssorge und der Aufenthaltsbestimmung entfallen zu lassen. Wie das LG Hamburg sich hierzu verhielt und welche Argumente es zur Stützung seines Ergebnisses anführte, erfahren Sie auf der folgenden Seite!

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Rechtsprechung zu Vorsorgevollmacht als steuerliche Gestaltung zu Lebzeiten: Wirksamkeit einer Regelung der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in einer Altersvorsorgevollmacht (OLG Stuttgart - Beschluss vom 23.02.1994 8 W 534/93)

Das OLG Stuttgart hatte in diesem Beschluss unter anderem darüber zu befinden, ob es möglich ist, die Entscheidung über freiheitsbeschränkende Maßnahmen im Sinne des § 1906 Abs. 4 BGB im Rahmen einer sogenannten Altersvorsorgevollmacht auf dritte Personen zu übertragen, so dass es für die Durchführung solcher Maßnahmen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nicht mehr bedarf. Wie das OLG Stuttgart entschied, erfahren Sie mit einem Klick auf die nächste Seite!

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