Diese Besonderheiten sollten Sie stets beachten, wenn es um das steuerliche Einlagekonto geht!

Das Steuereinlagekonto ist ein zentrales Instrument im Steuerrecht, das für Kapitalgesellschaften von großer Bedeutung ist. Es dient der Erfassung von Einlagen und hat damit direkte Auswirkungen auf die Besteuerung von Unternehmen. Doch welche Besonderheiten gibt es beim steuerlichen Einlagekonto? In den folgenden Fachbeiträgen gehen wir auf zwei besonders erwähnenswerte Sonderkonstellationen, beziehungsweise Besonderheiten in Verbindung mit dem steuerlichen Einlagekonto nach § 27 KStG ein und veranschaulichen diese Thematik mit Übersichten.

 

Einlagenrückgewähr bei anderen EU-/EWR-Mitglied- oder Drittstaat unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften: Das Wichtigste im Überblick!

Eine Regelung von nicht zu unterschätzender Bedeutung betrifft die Einlagenrückgewähr bei anderen EU-/EWR-Mitglied- oder Drittstaat unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften. Diese Regelung ist insbesondere für internationale Unternehmen von großer Relevanz. Die Einlagenrückgewähr betrifft Einlagen, die von Gesellschaftern in einer Kapitalgesellschaft geleistet wurden. In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Einlagen an die Gesellschafter zurückgeführt werden müssen. Auf Besonderheiten, die es in diesem Zusammenhang dringend zu kennen gilt, gehen wir in diesem Beitrag ein. Hier geht es weiter!

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Gestaltungshinweise bei fehlerhaft nicht gesondert festgestellten Einlagen: Das sollten Sie als Steuerberater wissen!

Eine wichtige Rolle im Steuerrecht spielt das Steuereinlagekonto nach § 27 KStG, das als zentrales Instrument zur Erfassung von Einlagen dient. Doch was passiert, wenn Einlagen fehlerhaft nicht gesondert festgestellt wurden? In diesem Zusammenhang treten zahlreiche Gestaltungshinweise in den Vordergrund, die es zu beachten gilt. Hierbei geht es insbesondere um die Frage, wie mit solchen fehlerhaften Einlagen umzugehen ist, welche Konsequenzen sich daraus ergeben und welche Möglichkeiten es gibt, diese Fehler zu korrigieren. Um Näheres zu Gestaltungshinweisen bei fehlerhaft nicht gesondert festgestellten Einlagen zu erfahren, klicken Sie gleich auf diesen Beitrag!

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Rechtsprechung zu Besonderheiten beim steuerlichen Einlagekonto: Zulässigkeit der Klage des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft gegen die gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos (BFH - Urteil vom 21.12.2022 I R 53/19)

Fraglich und vom BFH zu entscheiden war hier, inwiefern der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft befugt ist, den gegen die Kapitalgesellschaft ergangenen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos anzufechten. Hier finden Sie das Urteil des BFH aus dem Bereich „Rechtsprechung zu Besonderheiten beim steuerlichen Einlagekonto“. Mit einem Klick lesen Sie mehr!

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Rechtsprechung zu Besonderheiten beim steuerlichen Einlagekonto: Ausschüttung aus einer Kapitalrücklage, Verpflichtung zur Abführung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag und Abgrenzung von Gewinnausschüttung und Einlagenrückgewähr (BFH - Urteil vom 17.05.2022 VIII R 14/18)

Lesen Sie gleich hier, wie sich der BFH zum Thema Ausschüttung aus einer Kapitalrücklage, Verpflichtung zur Abführung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag und Abgrenzung von Gewinnausschüttung und Einlagenrückgewähr verhielt und zu welchem Ergebnis er dabei gelangte. Mit einem Klick geht es weiter zur Entscheidung des BFH aus unserer Sparte „Rechtsprechung zu Besonderheiten beim steuerlichen Einlagekonto“.

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Rechtsprechung zu Besonderheiten beim steuerlichen Einlagekonto: Ertragsteuerliche Behandlung der Übertragung von Aktien im Rahmen eines US-amerikanischen Spin-off und Begriff der Einlagenrückgewähr im Sinne von § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG (BFH - Urteil vom 13.07.2016 VIII R 47/13)

Der BFH hatte in seinem Urteil dazu Stellung zu nehmen, ob § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG unter Fortführung der Rechtsprechung des BFH-Urteils vom 20. Oktober 2010 I R 117/08 (BFHE 232, 15) unionsrechtskonform dahingehend auszulegen ist, dass eine Einlagenrückgewähr auch von einer Gesellschaft getätigt werden kann, die in einem Drittstaat ansässig ist und für die kein steuerliches Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG geführt wird. Auf der nächsten Seite halten wir die Entscheidung des BFH aus dem Themenbereich „Rechtsprechung zu Besonderheiten beim steuerlichen Einlagekonto“ für Sie bereit!

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Rechtsprechung zu Besonderheiten beim steuerlichen Einlagekonto: Behandlung der Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einem Einlagenkonto (FG Sachsen - Urteil vom 08.06.2016 2 K 1860/15)

Das FG Sachsen hatte sich bei diesem Sachverhalt mit der Frage danach zu beschäftigen, wie die Behandlung der Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einem Einlagenkonto richtig vonstattenzugehen hat. Wie das FG Sachsen sich hierzu verhielt, lesen Sie gleich auf dieser Seite rundum das Problemfeld „Rechtsprechung zu Besonderheiten beim steuerlichen Einlagekonto“. Klicken Sie hier weiter!

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Rechtsprechung zu Besonderheiten beim steuerlichen Einlagekonto: Ertragsteuerliche Behandlung einer Ablösezahlung für Besserungsscheine (BFH - Urteil vom 20.07.2018 IX R 31/17)

Der BFH hatte darüber zu befinden, inwieweit die Ablösezahlung für Besserungsscheine unselbständiger Bestandteil des Veräußerungspreises im Sinne von § 17 Abs. 2 EStG ist, wenn bei der Kapitalgesellschaft bis zum Zeitpunkt der Veräußerung ihrer Geschäftsanteile kein Besserungsfall gemäß Besserungsabrede eingetreten ist und die Ablösung nur dazu diente, dem Erwerber die Gewinnmöglichkeiten aus den Geschäftsanteilen an der Kapitalgesellschaft auf Dauer lastenfrei zu übertragen. Zu welchem Ergebnis der BFH dabei gelangte und wie er es argumentativ stützte, erfahren Sie auf der nachfolgenden Seite!

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Rechtsprechung zu Besonderheiten beim steuerlichen Einlagekonto: Offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO bei Nichtberücksichtigung einer Einzahlung in die Kapitalrücklage im Rahmen der Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG (FG München - Urteil vom 17.09.2018 7 K 2805/17)

Das FG München hatte sich zu der richtigen steuerrechtlichen Behandlung der offenbaren Unrichtigkeit nach § 129 AO bei Nichtberücksichtigung einer Einzahlung in die Kapitalrücklage im Rahmen der Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG zu verhalten. Welche Auffassung er dabei vertrat und wie er diese begründete, lesen Sie auf der Folgeseite der Rubrik „Rechtsprechung zu Besonderheiten beim steuerlichen Einlagekonto“. Klicken Sie gleich hier!

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Rechtsprechung zu Besonderheiten beim steuerlichen Einlagekonto: Verwendung des steuerlichen Einlagekontos bei mehreren Ausschüttungen innerhalb eines Wirtschaftsjahres (FG Hessen - Urteil vom 20.11.2014 4 K 208/13)

Hier war durch das FG Hessen zu klären, inwiefern bei mehreren innerhalb eines Wirtschaftsjahres erfolgten Ausschüttungen eine Sammelbetrachtung sämtlicher Ausschüttungen eines Wirtschaftsjahres zu erfolgen hat und ob die daraus ergebende Verwendung des steuerlichen Einlagekontos nach den gleichen Verhältnissen auf sämtliche Ausschüttungen des Wirtschaftsjahres zu verteilen ist oder nicht. Das Urteil des FG Hessen aus unserem Bereich „Rechtsprechung zu Besonderheiten beim steuerlichen Einlagekonto“ halten wir auf der nächsten Seite für Sie bereit. Klicken Sie weiter!

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Rechtsprechung zu Besonderheiten beim steuerlichen Einlagekonto: Begriff der Rückzahlung des Nennkapitals i.S. von § 28 Abs. 2 S. 2 KStG nach dessen Herabsetzung (BFH - Urteil vom 21.10.2014 I R 31/13)

Fraglich und durch den BFH zu beurteilen war bei diesem Sachverhalt, inwieweit eine Rückzahlung des Nennkapitals im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 2 KStG 2002 n.F. (nach einer Nennkapitalherabsetzung) einen Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto ermöglichen kann. Welche Ausführungen der BFH zu dieser Problematik machte und wie er entschied, erfahren Sie auf der nachfolgenden Seite unseres Themenbereichs „Rechtsprechung zu Besonderheiten beim steuerlichen Einlagekonto“. Mit einem Klick geht es weiter!

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Rechtsprechung zu Besonderheiten beim steuerlichen Einlagekonto: Darstellen der gewählten Vorgehensweise einer Einlage in die Kapitalrücklage mit anschließender Tilgung von Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber dem Alleingesellschafter als Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten (FG Düsseldorf - Urteil vom 22.12.2021 7 K 101/18 K,G,F)

Im Mittelpunkt dieser Entscheidung des FG Düsseldorfs stand hier, in welcher Weise das Darstellen der gewählten Vorgehensweise einer Einlage in die Kapitalrücklage mit anschließender Tilgung von Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber dem Alleingesellschafter als Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten anzusehen ist. Das Urteil des FG Düsseldorf zum Thema „Rechtsprechung zu Besonderheiten beim steuerlichen Einlagekonto“ lesen Sie auf der folgenden Seite!

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