Im Steuerrecht gibt es zahlreiche Vorschriften und Regelungen, die für Kapitalgesellschaften von großer Bedeutung sind. Eine wichtige Regelung betrifft das Steuereinlagekonto nach § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG). Dieses Konto dient dazu, Einlagen von Gesellschaftern steuerlich zu behandeln und somit steuerliche Vorteile zu schaffen. In der Praxis kommt es allerdings immer wieder vorkommen, dass Steuerbescheinigungen fehlerhaft ausgestellt werden. Dies kann für Kapitalgesellschaften schwerwiegende Konsequenzen haben, da die Steuerbescheinigung als Grundlage für die steuerliche Behandlung von Einlagen auf dem Steuereinlagekonto dient. Sie wollen mehr über die Konsequenzen einer fehlerhaft ausgestellten Steuerbescheinigung erfahren? Mit einem Klick lesen Sie Näheres!
Eine fehlerhaft ausgestellte Steuerbescheinigung kann dazu führen, dass Einlagen nicht ordnungsgemäß steuerlich behandelt werden und somit zu einer höheren Steuerbelastung führen können. Es ist daher von großer Bedeutung, dass Steuerbescheinigungen sorgfältig geprüft werden, um Fehler zu vermeiden. Damit Sie auch in diesem Punkt des Steuerrechts bestinformiert beraten können, klicken Sie gleich hier um zu unserem Fachbeitrag zu gelangen!
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Unter anderem streitig ubnd durch den BFH zu klären, war hier, ob es verfassungsrechtlich zu beanstanden ist, dass nach § 27 Abs. 5 Satz 3 KStG 2002 i.d.F. des SEStEG die Berichtigung oder erstmalige Erteilung einer Steuerbescheinigung ausgeschlossen ist, wenn entweder die Minderung des Eigenkapitals zu niedrig bescheinigt oder eine Steuerbescheinigung bis zur Bekanntgabe der erstmaligen Feststellung des steuerlichen Einlagekontos nicht erteilt worden ist. Zu den Ausführungen des BFH im Zusammenhang mit fehlerhaft ausgestellten Steuerbescheinigungen geht es hier!
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Streitgegenstand war in diesem vom BFH zu beurteilenden Sachverhalt insbesondere, ob für den Fall, dass die Fiktion des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG greift, die Kapitalertragsteuer und die damit verbundenen kapitalertragsteuerlichen Pflichten der steuerentrichtungspflichtigen entstehen. Das Urteil des BFH haben wir auf dieser Seite bereitgestellt. Mit einem Klick geht es weiter!
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Der BFH hatte sich dazu zu verhalten, inwieweit die Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG 2002, nach der Bezüge aus Anteilen an einer Körperschaft nicht zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehören, soweit für diese das steuerliche Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG 2002 als verwendet gilt, tatbestandlich an die im Bescheid nach § 27 Abs. 2 KStG 2002 ausgewiesenen Bestände des steuerlichen Einlagekontos anknüpft. Zur Entscheidung des BFH aus unserer Rubrik „Rechtsprechung zu fehlerhaft ausgestellte Steuerbescheinigung“ geht es gleich hier!
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Der BFH hatte sich in seinem Urteil mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Zahlungen einer Kapitalgesellschaft an die Gesellschafter aus der Auflösung einer Kapitalrücklage abweichend von der gesetzlichen Reihenfolge direkt mit dem EK 04 verrechnet werden können oder nicht. Wie sich der BFH hierbei verhielt und welche Argumente er anführte, können Sie auf der Folgeseite unserer Sparte „Rechtsprechung zu fehlerhaft ausgestellte Steuerbescheinigung“ nachlesen. Klicken Sie gleich hier weiter!
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