In kleinen Schritten zum Ziel: Nachdem das Stiftungsrecht in den letzten Jahren bereits durch mehrere Gesetzesnovellen angepasst wurde, ist nun endlich mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts der große Wurf gelungen. Das neue Stiftungsrecht tritt mit dem 1.7.2023 in Kraft.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Stiftungsrechtsreform jede Menge Erleichterungen für Stifter bringt, aber auch mehr Rechtssicherheit bei Haftungsfragen und mehr Möglichkeiten zur Umwandlung und Zusammenlegung von Stiftungen. Neu ist auch das zentrale Stiftungsregister, das ab 2026 zum Tragen kommt.
Stiftungsrechtsreform 2023: Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Bundeseinheitliches Stiftungsrecht ab 1.7.2023
- Business Judgment Rule: Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Stiftung wird beschränkt
- Umwandlungen und Zusammenschlüsse: Eine Ewigkeitsstiftung kann zur Verbrauchsstiftung werden; außerdem kann durch Zusammenschluss vieler Stiftungen eine Stiftung entstehen
- Möglichkeit, Umschichtungsgewinne einzusetzen
- Grundlegende Satzungsänderungen werden erleichtert
- Zentrales Stiftungsregister (ab 1.1.2026)
- Evaluierung der neuen Regeln nach zwei und fünf Jahren nach Inkrafttreten – Stiftungen können dabei Stellungnahmen abgeben
Für wen gilt das neue Stiftungsrecht? Gibt es Bestandsschutz?
Wie bereits erwähnt tritt das neue Stiftungszivilrecht am 1.7.2023 in Kraft. Es gilt dann für alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Stiftungen, also nicht nur Neugründungen. Das Reformgesetz sieht auch keine Übergangsregelungen vor.
Allerdings: Älteren Stiftungssatzungen wird Bestandsschutz zugebilligt, ggf. auch wenn diese den neuen Bestimmungen entgegenlaufen. In diesem Fall sollen die Stiftungsbehörden die Satzungen billigen und die Möglichkeit einräumen, Satzungsänderungen zu veranlassen.
Tipp: Unser Spezialreport Stiftungsrecht Aktuell
In unserem über 100-seitigen Spezialreport erhalten Sie umfassende Infos und Praxistipps zum Stiftungsrecht nach der Reform 2023. Alles Wesentliche zu Begriffen, Motiven, zu Errichtung, Organisation, Verwaltung und Management der Stiftung.
Denn klar ist: Die Reform bringt Erleichterungen für Stifter und die Rahmenbedingungen geben Ihnen als Steuerberater mehr Möglichkeiten, gestalterisch tätig zu sein.
Alles was Sie dazu auf dem aktuellen Stand des Stiftungsrechts wissen müssen, erfahren Sie jetzt in unserem Spezialreport. Dank zahlreicher Praxishinweise und Beispiele setzen Sie das Gelesene sofort im Kanzleialltag ein.
Hier klicken und kostenlos downloaden!