Fragen
1) Wie können die Aufwendungen für die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine steuerlich geltend gemacht werden?
- Kosten für die Lebenshaltung
- Unterbringungskosten (in dem privaten Haushalt)
- Sachspenden (Kleidung)
- Unterbringungskosten (in Wohnungen, die sonst vermietet werden)
- Unterbringungskosten (Übernahme Hotelkosten). Wenn ja, welche Formalien müssen dabei eingehalten werden?
2) Kann ein Arbeitnehmer einen Gehaltsverzicht zu Gunsten von Flüchtlingen aus der Ukraine durchgeführt werden? Wenn ja, wie ist dies zu dokumentieren?
3) Wie können direkte Geldspenden an Flüchtlinge steuerlich geltend gemacht werden? Wenn ja, wie ist dies zu dokumentieren?
4) Können direkte Spenden an Organisationen in der Ukraine steuerlich geltend gemacht werden? Wenn ja, wie ist dies zu dokumentieren?
Kurzgutachten
Es sollen die Fragen des Sachverhaltes beantwortet werden. Es sei vorab angemerkt, dass es derzeit noch keine Verlautbarungen der Finanzverwaltung zum Ukraine-Krieg gibt. Daher müssen die Grundzüge des Steuerrechts angewendet werden. Es empfiehlt sich die aktuellen Entwicklungen zu beobachten und vor dem Hintergrund der Steuererklärung 2022 neu zu bewerten.
Frage 1: Wie können die Aufwendungen für die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine steuerlich geltend gemacht werden?
Grundsätzlich können Aufwendungen Betriebsausgaben / Werbungskosten sein, soweit ein betrieblicher Zusammenhang gegeben ist, § 4 Abs. 4 EStG. Fehlt ein solcher, kann der Aufwand nicht angesetzt werden. Die solidarische Hilfe sollte damit steuerlich nicht angesetzt werden können. Hinsichtlich Spenden können jene nur insoweit angesetzt werden wie eine Spendenquittung vorhanden ist.
Frage 2: Kann ein Arbeitnehmer einen Gehaltsverzicht zu Gunsten von Flüchtlingen aus der Ukraine durchgeführt werden? Wenn ja, wie ist dies zu dokumentieren? Grundsätzlich ja. Wird der Verzicht aber [...]