Handel, Umtausch und Mining: Wie ist die Umsatzsteuer bei Bitcoins geregelt?

Mit dem Aufkommen von Bitcoins und anderen virtuellen Währungen haben sich zahlreiche neue steuerrechtliche Fragen ergeben. Wird zum Beispiel die Umsatztsteuer beim Handel mit Bitcoins fällig? Und welche umsatzsteuerlichen Regeln gelten für das so genannte Mining von Bitcoins? Welche Transaktionen sind umsatzsteuerfrei, welche nicht?

Mittlerweile hat der Gesetzgeber reagiert und Umsatzsteuer-Regeln für virtuelle Währungen formuliert. Auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Klicken Sie in die weiterführenden Artikel.


BMF klärt steuerliche Regeln für Bitcoin und andere virtuelle Währungen

Welche steuerlichen Regeln gelten für Umsätze in Bitcoin und anderen virtuellen Währungen? Die Bundesregierung und das BMF haben klargestellt, dass die allgemeinen Grundsätze greifen und solche Währungen konventionellen Zahlungsmitteln gleichgestellt sind. Dabei geht es auch darum, was beim Umtausch in Bitcoin gilt und welche Kriterien relevant sind, um das Entgelt bei Zahlungen zu bestimmen.

Die Bundesregierung und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben dazu Stellung genommen, wie virtuelle Währungen steuerlich zu behandeln sind. Umsatzsteuerliche Behandlung Das BMF stützt sich bei seiner steuerlichen Einschätzung auf Grundsätze einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Als virtuelle Währungen versteht das BMF dabei Währungen, die wie die Bitcoin als vertragliches unmittelbares Zahlungsmittel zwischen Wirtschaftsteilnehmern akzeptiert werden und die keinem anderen Zweck als der Verwendung als Zahlungsmittel dienen. Das BMF unterscheidet dabei zwischen der Bitcoin und anderen virtuellen Währungen.

Umsatzsteuerfrei oder nicht? Klicken Sie hier und erfahren Sie im Detail, welche umsatzsteuerliche Regeln für Bitcoin & Co. gelten.


Exkurs: Ertragsteuerliche Aspekte bei Kryptowährungen wie Bitcoins, Dogecoin, Ripple oder Ether

Gewinne/Verluste aus der Veräußerung von Kryptowährungen: Das FinMin Hamburg hat mit Erlass vom 11.12.2017 - S 2256 - 2017/003-52 zu der Frage Stellung genommen, wie Gewinne (oder Verluste) aus der Veräußerung von Bitcoins ertragsteuerlich zu behandeln sind. Im folgenden Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die Ertragsteuer bei virtuellen Währungen und gehen dabei auf folgende Aspekte ein:

  • Privatvermögen: Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung von Bitcoins bei privaten Veräußerungsgeschäften
  • Betriebsvermögen: An- und Verkauf von Kryptowährungen im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit.
  • Bilanzierung von Kryptowährungen: Die handelsrechtliche Bilanzierung von Kryptowährungen wie Bitcoins

Klicken Sie hier und lesen Sie mehr zu der ertragsteuerlichen Behandlung von Bitcoins und anderen virtuellen Währungen.


Im Volltext: Das BMF-Schreiben v. 27.02.2018 - III C 3 - S-7160-b/13/10001 (Um­satz­steu­er­li­che Be­hand­lung von Bit­coin und an­de­ren sog. vir­tu­el­len Wäh­run­gen)

Mit Urteil vom 22. Oktober 2015 hat der EuGH entschieden, dass es sich bei dem Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der sog. virtuellen Währung Bitcoin und umgekehrt um eine Dienstleistung gegen Entgelt i. S. d. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSysRL handelt, die unter die Steuerbefreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSysRL fällt.

Daneben können den Urteilsgrundsätzen auch generelle Ausführungen zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von sog. virtuellen Währungen entnommen werden, die wie der Bitcoin als vertragliches unmittelbares Zahlungsmittel zwischen Wirtschaftsteilnehmern akzeptiert werden und die keinem anderen Zweck als der Verwendung als Zahlungsmittel dienen.

Klicken Sie hier und lesen das BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoins im Volltext.


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