Welche steuerlichen Regeln gelten für Umsätze in Bitcoin und anderen virtuellen Währungen? Die Bundesregierung und das BMF haben klargestellt, dass die allgemeinen Grundsätze greifen und solche Währungen konventionellen Zahlungsmitteln gleichgestellt sind. Dabei geht es auch darum, was beim Umtausch in Bitcoin gilt und welche Kriterien relevant sind, um das Entgelt bei Zahlungen zu bestimmen.
Die Bundesregierung und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben dazu Stellung genommen, wie virtuelle Währungen steuerlich zu behandeln sind. Umsatzsteuerliche Behandlung Das BMF stützt sich bei seiner steuerlichen Einschätzung auf Grundsätze einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Als virtuelle Währungen versteht das BMF dabei Währungen, die wie die Bitcoin als vertragliches unmittelbares Zahlungsmittel zwischen Wirtschaftsteilnehmern akzeptiert werden und die keinem anderen Zweck als der Verwendung als Zahlungsmittel dienen. Das BMF unterscheidet dabei zwischen der Bitcoin und anderen virtuellen Währungen.
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