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Die befristete Senkung der Umsatzsteuer greift vom 1.7.2020 bis 31.12.2020. Es kommt also gleich zweimal innerhalb kurzer Zeit zu einer Änderung des Steuersatzes.
Achtung, hier lauern Fallen – denn was ist z.B. bei Leistungen, die über längeren Zeitraum ausgeführt werden, insbesondere bei Werkleistungen bzw. Bauleistungen? Oder bei Gutscheinen, Skonto oder Retouren? Und wie bekommen Sie und Ihre Mandanten die doppelte Umstellung in der Buchhaltung reibungslos hin (Ausgangsrechnungen, Eingangskontrolle, Buchhaltungssysteme, Steuerfindung, Testlauf etc.)? Wir liefern die Antworten auf diese und weitere Spezialfragen jetzt in unserem Gratis-Download. Sie erhalten gleich zwei Abhandlungen in einer PDF von unseren Experten StB Egid Baumgartner und RA Dr. Mathias Schmid.
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