Umsatzsteuer-Rückumstellung 2021: Wie sehen die gesetzlichen und vertraglichen Ausgleichsansprüche aus?

Mitunter stellt sich die Frage, welche der Vertragsparteien einen Anspruch darauf hat, von der unerwarteten Umsatzsteuersenkung zu profitieren. Dabei muss unterschieden werden, ob mit dem Kunden eine Brutto- oder eine Nettopreisvereinbarung getroffen wurde.

+++Tipp+++  In unserem Gratis-Report erhalten Sie Antworten auf zahlreiche steuerliche Spezialfragen zur Umsatzsteuerwiederanhebung 2021, z.B. rund um Bauleistungen, Retoure, Skonto, Gutscheine, Buchhaltung uvm – Hier klicken und kostenlos herunterladen!

 

Nettopreisvereinbarung

Unmittelbar von der Umsatzsteuersenkung profitieren bei Nettopreisabreden gerade Abnehmer, die keine Vorsteuerabzugsberechtigung haben (z.B. Privatkunden oder Vermieter privater Wohnungen, die ihrerseits nicht zur Umsatzsteuer optieren können und daher Mietrechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen).

Beispiel:

„Preis: 1.000 € zzgl. gesetzliche MwSt.“

Bruttopreisvereinbarung

Da bei einer Bruttopreisabrede lediglich ein fixer Bruttopreis vertraglich vereinbart worden ist, profitiert zunächst der leistende Unternehmer von der gesunkenen Umsatzsteuer in Form einer höheren Marge.

Beispiel:

„Preis: 1.190 € inkl. gesetzliche MwSt.“

Allerdings entsteht bei langfristigen Verträgen gegebenenfalls ein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch für die gesunkene umsatzsteuerliche Belastung des leistenden Unternehmers.

 

Achtung, hier lauern Fallen!

Was ist bei: Bauleistungen, Gutscheinen, Skonto, Retoure etc. ? Wie läuft die doppelte Umstellung in der Buchhaltungs-Praxis Schritt für Schritt?  Wir liefern Antworten!

» Jetzt gratis anfordern

Empfehlungen der Redaktion

 

Das Lexikon von A-Z und der interaktive Falllöser bilden das perfekte Duo zur Bearbeitung aller Fragen rund um das Umsatzsteuerrecht.

Mit Sonderbeitrag zum innergemeinschaftlichen Warenhandel!

198,00 € zzgl. Versand und USt

Kurzgutachten zu steuerlichen Fragestellungen:
Recher­­­chieren Sie in den Antworten unseres kompetenten Experten­­teams. Von „A wie Anspar­abschreibung" bis „Z wie Zugewinnausgleich“ stehen Ihnen hunderte Lösungen auf von Kollegen gestellte Fragen zur Verfügung.

19,90 € mtl. zzgl. USt

Hierauf müssen Gastronomen nun achten

Insgesamt begrüßenswert, aber nicht ohne Praxisprobleme: Die coronabedingte Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie. Was Ihre Mandanten jetzt bis zum 1. Juli klären müssen, erfahren Sie in diesem Spezialreport.

» Jetzt gratis anfordern