Am 01. April 2021 veröffentlichte des Bundesfinanzministerium (BMF) ein neues Schreiben zur Umsetzung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets. Die Wirkung soll ab dem 01. Juli 2021 eintreten. Ursprünglich war eine Umsetzung bereits für den 01. Januar 2021 geplant, aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung der aktuellen Corona-Krise kam es jedoch zu einer halbjährigen Aufschiebung.
Die erste Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets gilt bereits seit 2015. Die damaligen Änderungen bezogen sich auf Rundfunk-, Telekommunikations- und Fernsehdienstleistungen sowie außerdem auf elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Endkunden.
Innerhalb der zweiten Stufe der Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpakets sollen die Vereinfachungen nun auch auf Fernverkäufe und andere grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der EU ausgeweitet werden. Diese zweite Stufe der Umsetzung wird daher auch "Mehrwertsteuer-Paket für den elektronischen Handel" genannt.
Mit dem BMF-Schreiben vom 1. April wurde das Mehrwertsteuer-Digitalpaket nun auch verwaltungsseitig zum 1. April bzw. zum 1. Juli 2021 umgesetzt.