Neues BMF-Schreiben zur Umsetzung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets

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Am 01. April 2021 veröffentlichte des Bundesfinanzministerium (BMF) ein neues Schreiben zur Umsetzung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets. Die Wirkung soll ab dem 01. Juli 2021 eintreten. Ursprünglich war eine Umsetzung bereits für den 01. Januar 2021 geplant, aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung der aktuellen Corona-Krise kam es jedoch zu einer halbjährigen Aufschiebung.

Das neue BMF-Schreiben (PDF) zur Umsetzung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets zum 1. April 2021 bzw. 1. Juli 2021 finden Sie hier.

Die erste Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets gilt bereits seit 2015. Die damaligen Änderungen bezogen sich auf Rundfunk-, Telekommunikations- und Fernsehdienstleistungen sowie außerdem auf elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Endkunden.

Innerhalb der zweiten Stufe der Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpakets sollen die Vereinfachungen nun auch auf Fernverkäufe und andere grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der EU ausgeweitet werden. Diese zweite Stufe der Umsetzung wird daher auch "Mehrwertsteuer-Paket für den elektronischen Handel" genannt.

Mit dem BMF-Schreiben vom 1. April wurde das Mehrwertsteuer-Digitalpaket nun auch verwaltungsseitig zum 1. April bzw. zum 1. Juli 2021 umgesetzt.

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