Beginn der un-/gewollten Betriebsaufspaltung: Das sollten Sie unbedingt beachten!
Die Betriebsaufspaltung kann ein gezieltes Gestaltungsinstrument sein, Betriebsvermögen zu generieren. Andererseits ist es allerdings auch möglich, dass Vermögen (Grundbesitz oder Beteiligung) beispielsweise im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder bei der Erbauseinandersetzung übertragen wird, ohne die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung zu beachten. Hierbei gibt es verschiedene Gründe für die Entstehung einer ungewollten Betriebsaufspaltung. Im Besonderen zu nennen sind hier zum einen die Begründung einer Betriebsaufspaltung durch Anteilskäufe und Kapitalmaßnahmen und zum anderen die Begründung einer Betriebsaufspaltung durch Erbfall. Näheres zu diesen Fallgruppen erörtern wir in diesem Beitrag und geben zur Vertiefung der Materie eine Reihe von Beispielen und Hinweisen. Klicken Sie hier, um weiterzulesen!