Diese Sonderformen der Betriebsaufspaltung gilt es zu kennen!
Die Besitz- und Betriebsunternehmen können in unterschiedlichen Rechtsformen in Erscheinung treten. Neben den natürlichen Personen und Personengesellschaften (OHG, KG, GbR, GmbH & Co. KG usw.) können auch Kapitalgesellschaften, Bruchteils- und Erbengemeinschaften Inhaber eines Besitzunternehmens sein. Je nach der Rechtsform des Betriebs- und des Besitzunternehmens kann zwischen diesen Sonderformen unterschieden werden: Die umgekehrte Betriebsaufspaltung, die kapitalistische Betriebsaufspaltung, die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung und weitere Formen der Betriebsaufspaltung. Welche Absichten mit diesen Spezialgestaltungen der Betriebsaufspaltung verfolgt werden und welche besonderen Rechtsfolgen sie mit sich bringen, erläutern wir in diesem Beitrag und geben hierzu anschauliche Beispiele. Klicken Sie hier, um mehr zu lesen!